NSU-Prozess:Gericht weist Befangenheitsantrag zurück

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Das OLG hat den im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellten Befangeheitsantrag zurückgewiesen

(Foto: AFP)

Das Münchner Oberlandesgericht weist den Befangenheitsantrag gegen drei Richter im NSU-Prozess zurück. Der Antrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben sei nicht begründet, hieß es. Allerdings haben die Anwälte von Beate Zschäpe ebenfalls einen Befangenheitsantrag gestellt.

Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist noch anhängig.

Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und über den zuvor schon der Tagesspiegel und die ARD berichtet hatten. Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor. Da sich der Antrag gegen mehrere Richter wendete, musste ein anderer Senat des Gerichts über ihn entscheiden.

Wohllebens Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch unter anderem damit begründet, dass das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger für Wohlleben bestellt hatte. Zudem habe OLG-Präsident Karl Huber schon vor dem Eröffnungsbeschluss der Presse mitgeteilt, dass der Gerichtssaal für den Prozess umgebaut werden solle. Das - so Wohllebens Anwälte - mache nur dann Sinn, wenn Huber vorab vom Vorsitzenden Richter Götzl informiert worden sei. Das Gericht hält diesen Vorwurf aber nicht für ausreichend belegt.

Außerdem kritisieren die Verteidiger Wohllebens, dass das Gericht Briefe beanstandet habe, die ihr Mandant aus dem Gefängnis verschickte. Die Buchstaben F und G waren so gestaltet, dass sie die Behörden an ein Hakenkreuz erinnerten. Anders als Beate Zschäpes Anwälte gelten Wohllebens Verteidiger als beliebt in der rechten Szene. Zu seinem weiteren Vorgehen wollte sich Verteidiger Olaf Klemke nicht äußern.

Am Dienstag geht der Prozess weiter

Wann das OLG über den zweiten Befangenheitsantrag entscheidet, konnte eine Pressesprecherin des Gerichts auf Anfrage von Süddeutsche.de nicht sagen. Die Anwälte von Zschäpe hatten sich in ihrem Befangenheitsantrag gegen die Anordnung gewandt, dass die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsucht werden sollen. Nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete. Ihre Mandantin Zschäpe habe deshalb Anlass, an der Unparteilichkeit Götzls zu zweifeln.

Das Münchner Gericht hatte nach den zwei Befangenheitsanträgen am ersten Prozesstag die Verhandlung bis 14. Mai unterbrochen. Am kommenden Dienstag geht der Prozess weiter. Dann könnte auch endlich die Anklage verlesen werden.

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll die 38-jährige Zschäpe zusammen mit ihren mittlerweile verstorbenen Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die terroristische Vereinigung NSU gebildet haben. In der Anklage heißt es, sie sei genauso für die terroristischen Verbrechen verantwortlich wie die beiden Männer - auch wenn sie nicht mitgeschossen haben soll. Wohlleben wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

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