NSU-Prozess:Gericht rügt Verzögerung

Richter Manfred Götzl

Beim schriftlichen Urteil kommt es auf jeden Halbsatz an: Richter Manfred Götzl wird sich Zeit nehmen, um jedwede Fehler zu vermeiden.

(Foto: Tobias Hase/dpa)

Nach 414 Tagen ist Manfred Götzl mit seiner Geduld am Ende. Der Vorsitzende Richter wirft der Verteidigung Prozessverschleppung vor.

Von Annette Ramelsberger

Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter im NSU-Verfahren, ist ein Mann von geradezu übermenschlicher Geduld. Seit fünf Jahren hört er sich Zeugen um Zeugen, Anträge um Anträge an. Er unterbricht den Prozess, damit sich die Verteidiger vorbereiten können - auf weitere Anträge. Dann genehmigt er Pausen, damit die Verteidiger Befangenheitsanträge schreiben können, mal stunden-, mal tagelang. Der Prozess ist nun am 414. Tag angelangt und seit mindestens 100 Tagen geschieht nichts wirklich Neues mehr.

Doch nun reicht es Götzl und seinem Senat. Jetzt ist Schluss. Jetzt wird Götzl deutlich, so deutlich, wie er noch nie war. Er wählt das Wort, vor dem er bisher zurückgeschreckt ist: Prozessverschleppung. Nichts anderes seien die neuen Anträge der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Jenes Angeklagten, dem Beihilfe zum Mord vorgeworfen wird, weil er die Tatwaffe für den NSU in Auftrag gegeben hatte. Die Waffe, mit der neun Menschen erschossen wurden, die nichts anderes getan hatten, als aus dem Ausland zu kommen. Wohlleben ist bekennender Rechtsextremist, er war Kader in der NPD, er wird von drei Verteidigern begleitet, die in der rechten Szene große Nummern sind. Und die alles dafür tun, damit das auch so bleibt. So haben sie auch schon gefordert, dass ein Demografieforscher gehört wird, der bestätigen sollte, dass den Deutschen der "Volkstod" durch Überfremdung drohe. Oder sie wollten den letzten Gefängniswärter von Rudolf Heß hören. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Nun, im Februar, haben Wohllebens Verteidiger wieder einen ihrer Anträge gestellt. Ein Zeuge aus der rechtsextremen Szene Thüringens soll gehört werden, der auch mit Waffen zu tun hatte und der bestätigen soll, dass nicht Wohlleben die Tatwaffe für die NSU-Morde besorgt habe, sondern der Zeuge selbst. Doch auch diesen Antrag lehnt der Senat rundweg ab. Und versetzt den Wohlleben-Verteidigern eine juristische Ohrfeige: "Es war den Antragstellern bewusst, dass die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches erbringen würde. Sie haben ihre Anträge ausschließlich in Verschleppungsabsicht gestellt", sagt Götzl. Da ist es das Wort. Alles, auf was sich die Verteidiger bezögen, sei schon seit der Anklageerhebung im Herbst 2012 bekannt. Sie hätten ihre Anträge bereits im Herbst 2014 stellen können. Und es hätten sich während des Prozesses auch keine neuen Umstände mehr ergeben, die einen solchen Antrag so spät im Verfahren rechtfertigten.

Götzl ist sichtlich sauer. Er wollte, dass endlich die Plädoyers der Verteidiger beginnen

Götzl rechnet nun vor: Schon am 17. März 2017 hat er den Prozessbeteiligten eine Frist für die letzten Anträge gesetzt - also vor einem Jahr: Was danach noch kommt, das betrachtet der Senat nicht mehr als Beitrag zur Wahrheitsfindung, sondern als Prozessverschleppung. Götzl verlängerte diese Frist dann noch bis zum 17. Mai 2017, um zwei Monate. Aber seitdem werden ständig neue Anträge gestellt.

Götzl wendet sich direkt an die Verteidigung von Wohlleben. Sie habe noch nicht mal deutlich gemacht, warum der Antrag erst jetzt gestellt werde, rügt er. Der Senat habe ihr eigens Gelegenheit dazu gegeben, das zu begründen. "Sie haben es dennoch nicht gemacht." Der Senat gehe nun davon aus, dass dieser Antrag "ausschließlich in Verschleppungsabsicht erfolgt".

Götzl ist sichtlich sauer. Er wollte, dass an diesem Tag endlich die Plädoyers der Verteidigung von Beate Zschäpe beginnen. Er hat ihre fünf Verteidiger vollzählig vor sich sitzen, ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert hat schon das Manuskript vor sich liegen und die Lesebrille. Doch er muss sich gedulden. Denn natürlich verlangt die Verteidigung von Wohlleben sofort nach den scharfen Worten Götzls eine Pause - bis zum nächsten Tag. "Wir haben Gesprächsbedarf mit unserem Mandanten. Das wird Sie nicht erstaunen", sagt Verteidiger Olaf Klemke.

Die Verteidigung kündigt auch gleich an, dass sie einen Befangenheitsantrag gegen den Senat stellen werde. Natürlich, möchte man anfügen, so ist hier der übliche Verlauf. Das Ritual geht so: Entscheidung des Gerichts, Unterbrechung, Befangenheitsantrag, Unterbrechung. Nächste Entscheidung des Gerichts, nächster Befangenheitsantrag. So zieht es sich, vielleicht bis in die Unendlichkeit.

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