NSU-Prozess:Gericht lehnt psychiatrisches Gutachten zu Mundlos und Böhnhardt ab

NSU Prozess

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (2.v.r.) und die Vertreter seines Staatsschutzsenats Gabriele Feistkorn, Peter Lang (2.v.l) und Konstantin Kuchenbauer im Oberlandesgerichts in München.

(Foto: dpa)
  • Das Gericht will die Beweisaufnahme im NSU-Prozess zeitnah beenden.
  • Die Verteidigung sieht weiter Klärungsbedarf und fragt: Waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Psychopathen?
  • Die Richter wollen keinen Psychiater zu der Frage hören - so endet der Verhandlungstag mit einem Befangenheitsantrag.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

"Die Hauptverhandlung befindet sich in der Endphase", sagt Richter Manfred Götzl irgendwann an diesem 370. Tag des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München. Er stellt nicht zum ersten Mal fest, dass das Gericht langsam bereit wäre, ein Urteil über Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger G., André E. und Carsten S. zu fällen. Bis dahin werden jedoch wohl noch einige Wochen, vielleicht Monate vergehen. Dieser Verhandlungstag endet einmal mehr mit einem Befangenheitsantrag gegen alle Richter des Senats.

Wohlleben treibe die Sorge um, dass die Richter ihm nicht mehr unbefangen begegneten, trägt Verteidigerin Nicole Schneiders gegen Abend vor: Die Richter ignorierten Entlastendes und verstünden Wohllebens Anwälte absichtlich falsch. Zuvor hatte das Gericht einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Es ist nicht der erste Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Kein einziger hatte Erfolg.

Zschäpe beantwortet keine Fragen der Opferanwälte

Auch Zschäpe sorgt an diesem Tag nicht dafür, dass die Beweisaufnahme zügig vorankommt. Die mutmaßliche Rechtsterroristin weigert sich nach wie vor, Fragen der Anwälte der Opferfamilien zu beantworten. Fragen der Richter beantwortet sie jedoch. Dies führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass Richter Götzl Fragen der Opferanwälte zum Teil wortgleich wiederholte. Erst dann schrieb Mathias Grasel, Zschäpes Verteidiger ihres Vertrauens, die Fragen mit, um manchmal Wochen später Zschäpes Antworten vorzutragen.

Am Donnerstag geht es erneut um eine Trennwand, die Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angeblich in ihrer Wohnung in der Heisenbergstraße in Zwickau eingebaut hatten. Zschäpe hatte ausgesagt, dass Böhnhardt die Bombe für den Anschlag in der Kölner Probsteigasse dort in seinem Zimmer hergestellt habe. Dies hätten ihr Mundlos und Böhnhardt hinterher berichtet.

Sie selbst will davon nichts mitbekommen haben. Alle drei sollen ein eigenes Zimmer gehabt haben. Der Wohnungsgrundriss weckt Zweifel an dieser Aussage, da eines der drei Zimmer der Wohnung ein Durchgangszimmer war. Zschäpe konterte bereits vergangene Woche über ihren Anwalt mit der überraschenden Aussage, dass sie ein Zimmer durch eine Trennwand geteilt hätten. Die Drei- sei so zu einer Vier-Zimmer-Wohnung geworden.

Opferanwalt Hardy Langer bittet am Donnerstag nun, der Richter möge Zschäpe fragen, wo genau sich die Trennwand befand, wer welches Zimmer nutzte und ob die Wand bei ihrem Auszug wieder entfernt wurde. Letzteres wäre interessant zu wissen, bevor nächsten Mittwoch die Vermieterin als Zeugin im NSU-Prozess aussagen soll.

Selbst wenn Mundlos und Bönhardt Psychopathen waren, lässt das keinen Schluss auf ein Motiv zu

Richter Götzl versucht es zunächst direkt. "Sollen die Fragen von Rechtsanwalt Langer beantwortet werden, Frau Zschäpe?" Er scheitert. Grasel: "Es bleibt bei der bislang kommunizierten Vorgehensweise, dass Fragen der Nebenklagevertreter nicht von Frau Zschäpe beantwortet werden." Götzl: "Ich würde die Fragen dann auch selbst stellen." Es hilft nichts. "Dann werden wir das in Ruhe besprechen und uns nächste Woche gegebenenfalls dazu verhalten", sagt Grasel. Götzl seufzt: "Dann warten wir das einfach ab." Ein Ende der Beweisaufnahme rückt auf diese Weise nur sehr langsam näher.

Im Anschluss lehnt der Senat den Antrag von Wohllebens Verteidigung ab, einen Psychiater zu der Frage zu hören, ob Mundlos und Böhnhardt unter einer psychopathischen Persönlichkeitsstörung litten. Die Anwälte bezogen sich dabei auf Zschäpes Psychiater Joachim Bauer, der in seinem Gutachten quasi nebenbei eine derartige Störung bei Mundlos und Böhnhardt diagnostiziert hatte. Bauer hatte vor Gericht ausgeführt, dass bei den NSU-Verbrechen "ohne jede Frage schwer psychopathische Täter zu Werke gegangen" seien. Böhnhardt und Mundlos hätten vollkommen empathielos gemordet, weswegen es naheliege, dass sie Psychopathen gewesen seien.

Wohllebens Verteidigung schlossen daraus, dass ihr Mandant nicht habe erkennen können, dass die beiden derart psychisch krank und gefährlich waren. Psychopathen neigten schließlich zu manipulativem Verhalten und gäben sich nach Außen unauffällig und harmlos. Mundlos und Böhnhardt hätten die Taten aufgrund ihrer Störung zudem aus Mordlust und nicht aus ideologischen Gründen begangen.

Das Gericht stellt dazu nun fest: Selbst wenn Böhnhardt und Mundlos an einer psychopathischen Störung gelitten hätten, kann von einer solchen Diagnose nicht automatisch auf ein Motiv geschlossen werden. Auch Psychopathen könnten aus rassistischen Motiven morden. Und ob sie psychisch krank oder gesund waren, sei für die Schuld oder Unschuld der Angeklagten im NSU-Prozess zudem irrelevant. Ein psychiatrisches Gutachten zur Persönlichkeit von Mundlos und Böhnhardt braucht es jedenfalls nicht, so die Richter. Wohlleben reagiert mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Am Mittwoch wird der NSU-Prozess fortgesetzt.

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