NSU-Prozess:Eine SMS setzt den Verfassungsschutz unter Druck

  • Ein V-Mann soll durch eine SMS von einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer von einer Waffenlieferung gewusst haben.
  • Der V-Mann und dessen Verantwortlicher beim Verfassungsschutz bestreiten, die Nachricht erhalten zu haben.
  • Opferanwälte werfen dem Verfassungsschutz nun vor, zu lügen, und beziehen sich auf einen geheimen Vermerk des Verfassungsschutzes.

Von Wiebke Ramm

Pistolen, Revolver, eine Pumpgun und weitere Waffen fanden die Ermittler im Brandschutt der letzten Wohnung der mutmaßlichen NSU-Terroristen in Zwickau und im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach, in dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt starben.

Woher die Neonazis all ihre Waffen hatten, ist weitgehend ungeklärt. Die Hamburger Nebenklagevertreter Alexander Kienzle, Thomas Bliwier und Doris Dierbach gehen davon aus, dass der ehemals führende Neonazi Jan W. aus Chemnitz bei der Waffenbeschaffung geholfen habe. Und sie werfen dem Brandenburger Verfassungsschutz am Mittwoch vor Gericht vor, von Hinweisen zu einer möglichen Waffenlieferung gewusst und die Ermittlungen der Polizei gezielt behindert zu haben.

In einem Beweisantrag, den Anwalt Kienzle an diesem 321. Verhandlungstag des NSU-Prozesses vorträgt, wirft er einem V-Mann-Führer des Brandenburger Verfassungsschutzes vor, im NSU-Prozess gelogen zu haben.

Der Verfassungsschutz hatte 1998 durch seinen V-Mann Carsten S. alias Piatto konkrete Hinweise auf Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt erhalten. Die Drei waren im Januar desselben Jahres im thüringischen Jena vor der Polizei geflohen und untergetaucht. Piatto informierte den Verfassungsschutz, dass drei flüchtige Neonazis Raubüberfälle planten, dass der Neonazi Jan W. ihnen Waffen beschaffen sollte und dass die Drei vorhätten, nach Südafrika zu fliehen.

Eine SMS setzt den Verfassungsschutz unter Druck

Am 25. August 1998 hatte Piatto eine SMS von ebenjenem Jan W. erhalten: "Hallo, was ist mit dem Bums?" Die Opferanwälte lesen "Bums" als Umschreibung für eine Waffe. War V-Mann Piatto also selbst in die Waffenbeschaffung für die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen involviert? Im NSU-Prozess sagte Piatto an einem früheren Verhandlungstag, er habe die SMS nie erhalten. Auch sein V-Mann-Führer, Reinhard G., hat vor Gericht ausgesagt, dass die SMS niemanden erreicht habe.

Piatto habe genau an jenem Tag, an dem die SMS einging, ein neues Handy vom Verfassungsschutz erhalten und sein altes Handy abgegeben. Das alte Handy sei gegen 16 Uhr übergeben und abgeschaltet worden, die SMS von Jan W. aber erst um 19.21 Uhr angekommen.

Die Opferanwälte glauben das nicht und werfen dem Verfassungsschützer Falschaussage vor. Die Anwälte beziehen sich auf einen geheimen Vermerk des Verfassungsschutzes über das Treffen von Piatto und seinem V-Mann-Führer Reinhard G. am 25. August 1998. "Der Vermerk spricht dafür, dass der Zeuge G. und der Zeuge S. bis 20 Uhr ununterbrochen zusammen waren und der Zeuge G. deshalb die SMS zur Kenntnis genommen haben muss", sagt Kienzle vor Gericht. Die Opferanwälte verweisen auch auf die Handyabrechnung, auf der Verbindungen noch nach 16 Uhr vermerkt seien. Sie beantragen, die Handyabrechnung und den Geheimvermerk vor Gericht zu verlesen.

Opferanwälte sehen eine gezielte Behinderung der Polizei

Die Nebenklagevertreter weisen zudem auf eine angebliche SMS-Kommunikation zwischen Jan W. und Piatto wenige Tage später hin, in der es um ein persönliches Treffen geht. Piatto habe dafür sein neues Handy genutzt. Es sei durch den Verfassungsschutz zur Tarnung auf den Namen Dieter B. angemeldet gewesen.

Die Opferanwälte sehen darin eine gezielte Behinderung der Polizei. Denn das Landeskriminalamt Thüringen überwachte Jan W. damals. Dabei sollen die Ermittler auch auf die Kommunikation mit Dieter B. gestoßen sein. Dass sich Piatto hinter diesem Namen verborgen haben soll, sollen sie nicht erfahren haben. Die Nebenklagevertreter werten dies als bewusste Irreführung der Ermittler durch den Verfassungsschutz.

Ein anderer Angeklagter profitiert von den Vorwürfen

Die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben hat sich dem Antrag angeschlossen. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt. Er soll bei der Beschaffung der Mordwaffe des NSU, der Pistole Ceska, geholfen haben. Seine Anwälte bemühen sich, Zweifel daran zu säen, dass die Waffe, die mindestens mit Wohllebens Wissen zu Mundlos und Böhnhardt gelangt ist, tatsächlich die Waffe war, mit der Böhnhardt und Mundlos neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft ermordet haben.

Es kommt Wohlleben und seinen Anwälten daher gelegen, wenn jemand anderes als möglicher Waffenbeschaffer in den Fokus gerät. Nun muss das Gericht über den Antrag entscheiden.

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