NSU-Prozess:Ein Wort zu wenig

Chief Judge Goetzl stands in the court before the start of the trial of Zschaepe, a member of the neo-Nazi group National Socialist Underground (NSU), in Munich

Hat Richter Manfred Götzl (Mitte) einmal zu wenig "mutmaßlich" gesagt, als es um die Taten der Angeklagten ging? Das muss nun geklärt werden.

(Foto: Michael Dalder/Reuters)

Befangenheitsanträge gegen Richter Manfred Götzl gibt es inzwischen viele. Dieser aber könnte Folgen haben - das Gericht hat möglicherweise einen blöden Fehler gemacht.

Von Tanjev Schultz

Im NSU-Prozess ist erneut ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt worden, der in diesem Fall für das Gericht durchaus unangenehm ist. Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben wollen die fünf Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München bei einer Formulierung ertappt haben, die darauf hindeute, dass sie schon längst ihr Urteil gefällt hätten. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe schloss sich dem Antrag an.

Gleich zu Beginn des 262. Verhandlungstages beantragte Wohllebens Anwalt Olaf Klemke am Donnerstag eine lange Unterbrechung, um das sogenannte Ablehnungsgesuch formulieren zu können. Er warf den Richtern im Namen seines Mandanten vor, bereits jetzt von der Schuld der Angeklagten überzeugt zu sein. Dies zeige ein Satz in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Vortag verlesen hatte. Darin hatte das Gericht es abgelehnt, einen ehemaligen Verfassungsschutz-Beamten als Zeugen zu laden, der nach Entdecken des NSU Akten schreddern ließ. In der Begründung des Gerichts hieß es unter anderem: Die Vernichtung der Akten sei "nach der letzten Straftat der angeklagten Personen" erfolgt. Der Vorwurf des Verteidigers: Hier habe der Hinweis darauf gefehlt, dass die Schuld noch gar nicht erwiesen sei. Die Richter hätten also ein "mutmaßlich" einfügen oder andere sprachliche Relativierungen treffen müssen.

Die Verhandlung geht weiter. Doch die Verteidiger sammeln Material für die Revision

Klemke sagte, er und seine Verteidigerkollegen hätten zunächst geglaubt, sich verhört zu haben. Doch auch in der schriftlichen Version des Beschlusses sei die beanstandete Formulierung enthalten. Belegt sei dadurch, dass die Richter für "entgegenstehende Beweisergebnisse nicht mehr offen" seien. Die vom Gesetz verlangte Unvoreingenommenheit sei nicht mehr gewährleistet.

Das klingt nach Wortakrobatik, kann aber für Juristen große Bedeutung haben. Seit dem Beginn des Verfahrens warten die Verteidiger darauf, dass Götzl und seinen Kollegen ein Fehler unterläuft, der den Prozess zum Platzen bringen könnte. Tatsächlich erscheint die nun beanstandete Formulierung, wie auch andere Verfahrensbeteiligte hinter den Kulissen sagen, mindestens unglücklich - sie wäre den Richtern besser nicht durchgerutscht.

Zwar ist die Beweiserhebung in diesem mühsamen, bereits seit Mai 2013 laufenden Prozess mittlerweile weit fortgeschritten, sodass sich die Richter schon ein gewisses Bild von den Angeklagten machen konnten. Das Gericht war auch deshalb zu vorläufigen Beweiswürdigungen gezwungen, weil es zweimal über einen Antrag auf Haftverschonung für Ralf Wohlleben entscheiden musste. Beide Male kam es zu dem Ergebnis, dass Wohlleben, dem Beihilfe zu Mord in neun Fällen vorgeworfen wird, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Dennoch: Das Urteil darf eben erst am Ende gesprochen werden.

Der Nebenklage-Vertreter Hardy Langer sprang den Richtern am Donnerstag zur Seite. Er sagte, er halte den Befangenheitsantrag für unbegründet, weil die beanstandete Passage "nicht losgelöst vom ganzen Absatz" gelesen werden könne. In der Einleitung sei explizit von Straftaten die Rede, "die den Angeklagten zur Last gelegt werden". Eine Vorverurteilung liege daher nicht vor.

Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München wird in den kommenden Tagen über das Ablehnungsgesuch entscheiden müssen. In der Vergangenheit sind wiederholt Befangenheitsanträge gescheitert. Die Verteidiger sammeln damit aber auch Stoff für eine mögliche Revision des Urteils. Zuletzt war Beate Zschäpe Anfang der Woche mit einem Befangenheitsantrag gescheitert, den sie handschriftlich eingereicht hatte. Darin warf sie Richter Götzl vor, keine Rücksicht auf ihr Interesse an einer "Verteidigung auf Vertrauensbasis" zu nehmen. Götzl hatte es abgelehnt, ihr einen weiteren Anwalt als Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen und ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von dem Mandat zu entbinden. Der Streit um die Anwälte, der den NSU-Prozess seit Monaten belastet, mündete mehrmals in Befangenheitsanträge.

Um voranzukommen, entschied Götzl am Donnerstag, die Verhandlung trotz der neuen Anträge zunächst fortzusetzen. So sagten nach einigen Stunden Verzögerung Mitarbeiter einer Sparkasse aus Zwickau aus, die 2006 überfallen worden war. Die Tat soll laut Anklage der NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt begangen haben. Wie die Zeugen berichteten, ging der Täter brutal vor. Mit einem Ventilator schlug er zwei Frauen, einem Auszubildenden schoss er in den Bauch.

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