NSU-Prozess:Der Weg der Tatwaffe

Wohlleben fordert Neustart des NSU-Prozesses

Ralf Wohlleben hat das NSU-Trio maßgeblich unterstützt, sagt die Generalbundesanwaltschaft.

(Foto: dpa)

Die Anklage sieht die Vorwürfe gegen die NSU-Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. bestätigt - Ergebnis einer detailversessenen Argumentationskette.

Von Annette Ramelsberger

Das Fazit ist von großer Klarheit: Wie schon die Anklagevorwürfe gegen Beate Zschäpe sieht die Bundesanwaltschaft auch die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. durch die Hauptverhandlung im NSU-Prozess "in vollem Umfang bestätigt". Den beiden 42 und 37 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an neun Männern mit ausländischen Wurzeln vorgeworfen: Denn sie sollen die Tatwaffe Ceska besorgt und an den NSU übergeben haben. Mit dieser Ceska hatte der NSU seinen Mordzug durch Deutschland angetreten und vor allem Türken regelrecht hingerichtet.

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