NSU-Prozess:Das Kreuz mit dem Kreuz

Einer der Rechtsanwälte fordert, Christus aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Das wird diesem Prozess nicht gerecht.

Von Annette Ramelsberger

Nach 411 Verhandlungstagen sind im NSU-Prozess die Plädoyers der Nebenkläger zu Ende gegangen. Eindrucksvoll haben die Opferfamilien in den vergangenen Monaten erzählt, was die Morde des NSU mit ihnen gemacht haben. Ihre Anwälte stellten geradezu investigative Ermittlungen vor, die zeigten, wie viel noch im Dunkeln liegt. Es gab Plädoyers, die dem Prozess Glanzpunkte aufsetzten. Nun könnte all das überlagert werden von einem einzigen Antrag - dem Antrag, bei der Urteilsverkündung das Kreuz im Saal abzuhängen.

Dieser Wunsch kommt ausgerechnet von Rechtsanwalt Adnan Erdal aus Hannover, der sich in diesem Prozess bisher lediglich einmal bemerkbar machte: als er die Angeklagte Beate Zschäpe mit einer Barbiepuppe verglich. Sonst saß dieser Anwalt sehr still da.

Natürlich kann man es befremdlich finden, dass in Bayerns Gerichtssälen Kreuze hängen. Aber im NSU-Prozess hat dieses Kreuz nie eine Rolle gespielt. Weder beriefen sich die Angeklagten auf das Christentum, noch mussten die Opfer wegen ihrer Religion sterben. Beate Zschäpe und ihre Männer glaubten an die Überlegenheit einer angeblichen Herrenrasse, nicht an Christus. Sie waren Rassisten, die Fremde vertreiben wollten - egal, ob diese Muslime, Juden oder Christen waren. Mit seinem Kreuz-Antrag tut der Rechtsanwalt nur all jenen einen Gefallen, die in den Opfern des NSU immer noch Fremde sehen wollen, die nicht nach Deutschland gehören.

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