NSU-Prozess:Befangenheitsantrag verzögert Plädoyers der Nebenkläger im NSU-Prozess

NSU Prozess

Bei dem Angeklagten André E. (l), hier neben seinem Anwalt Michael Kaiser, besteht nach Ansicht des Gerichts Fluchtgefahr (Bild von März 2017).

(Foto: dpa)

Gestellt hat den Antrag gegen die Richter der Angeklagte André E., gegen den das Gericht am Mittwoch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr verhängt hat.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Der Saal war voll. Im Oberlandesgericht München hatten sich am Donnerstag ganz besonders viele Zuschauer versammelt: Sie wollten den Beginn der Plädoyers der Nebenkläger erleben. Unter ihnen waren auch Angehörige und Freunde von Mordopfern des NSU. Denn geplant war, dass die Kölner Anwältin Edith Lunnebach die etwa sechs Wochen dauernden Plädoyers der Opferfamilien einläutet - Lunnebach vertritt die Frau, der eine in einer Christstollendose versteckte Bombe des NSU in Köln schwerste Verletzungen zugefügt hatte. Die junge Frau, mittlerweile Chirurgin, wollte ebenfalls kommen. Kurz vor Stuttgart kehrte sie dann wieder um. Denn da erfuhr sie, dass an diesem Donnerstag in München wohl nicht mit dem Beginn der Plädoyers zu rechnen ist.

So kam es auch. Die Richter erschienen noch nicht einmal im Saal. Über einen Protokollbeamten ließen sie am Nachmittag mitteilen, dass gegen sie ein Befangenheitsantrag eingegangen sei. Verhandelt wird nun erst wieder am nächsten Mittwoch, wenn über den Befangenheitsantrag beraten ist. Er kommt vom Angeklagten André E., den das Gericht am Mittwochabend in Untersuchungshaft geschickt hatte - wegen Fluchtgefahr und "Schwerkriminalität".

Das Gericht zeigt in seinem Haftbefehl schon sehr deutlich, wie es die Position des Angeklagten sieht: André E. sei einer der engsten Vertrauten des NSU-Trios gewesen, er hatte Wohnmobile für die Gruppe angemietet, mit denen dann ein Sprengstoffanschlag und Raubüberfälle begangen wurden. André E., so sagte das Gericht, habe "mit der naheliegenden Möglichkeit gerechnet", dass die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die von ihm gemieteten Fahrzeuge für Überfälle und den Sprengstoffanschlag - zum Beispiel auf die junge Frau in Köln - verwenden könnten. Obwohl der Angeklagte verheiratet sei und drei Kinder habe, bestehe Fluchtgefahr. Die rechte Szene könne ihm "Schutz und Unterschlupf" bieten und es gebe keine Anhaltspunkte, dass er sich von dieser Szene gelöst habe. Offensichtlich hat auch das Gericht beobachtet, dass immer wieder Rechtsradikale auf der Besuchertribüne erscheinen, um André E. aufzumuntern. An diesem Tag saß auch Susann E. dort, André E.s Ehefrau. Er winkte ihr freundlich zu.

André E.s Befangenheitsantrag wird nicht der einzige bleiben. Prozessbeobachter rechnen auch noch mit einem entsprechenden Antrag des Angeklagten Ralf Wohlleben. So wird sich der Beginn der Nebenklägerplädoyers auf jeden Fall bis nächste Woche verzögern.

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