NSU-Prozess:Anwälte wollen Rolle von Verfassungsschützer klären

Ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes hielt sich um den Tatzeitpunkt herum in dem Internetcafé von NSU-Opfer Halit Yozgat auf - und will von dem Mord nichts bemerkt haben. Nun dringen Anwälte der Nebenklage im NSU-Prozess darauf, die Rolle von Andreas T. endgültig zu klären.

Von Tanjev Schultz

Anwälte der Nebenklage dringen im NSU-Prozess auf weitere Aufklärung, welche Rolle der hessische Verfassungsschützer Andreas T. spielte, als er 2006 in Kassel ein Internetcafe besuchte, in dem der Betreiber Halit Yozgat ermordet wurde. Die Anklage schreibt den Mord dem NSU zu, die Ermittlungen gegen Andreas T. wurden längst eingestellt. Da dieser aber immer wieder widersprüchliche Angaben gemacht hat, wollen die Anwälte erreichen, dass nun sämtliche Spurenakten zu seiner Person für das NSU-Verfahren beigezogen werden.

Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie Yozgat vertritt, warf zudem dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz vor, im Jahr 2006 gezielt auf die Ermittlungen Einfluss genommen zu haben.

Das Gericht hatte die Beiziehung der Akten vor Kurzem abgelehnt. Doch damit wollen sich die Anwälte nicht zufrieden geben. In einem umfangreichen Beweisantrag verweisen sie darauf, dass die bisher nur in Karlsruhe einsehbaren Dokumente zahlreiche Ungereimtheiten offenbaren würden. Mehrere Angaben von Andreas T. seien "vollkommen unglaubhaft". So habe Andreas T. wenige nach der Tat zu einer Kollegin des Verfassungsschutzes gesagt, er kenne das Opfer nicht und sei auch nie in dem Internetcafe gewesen. Später räumte er, auch bei seinem Auftritt vor Gericht, jedoch ein, das Internetcafe oft besucht und Halit Yozgat daher gekannt zu haben.

Zur falschen Zeit am falschen Ort?

Die Anwälte erwähnten zudem ein sogenanntes "kognitives Interview" bei einem Psychologen im Jahr 2007, einer Art Hypnose. Dabei habe Andreas T. sich an Geräusche in dem Internetcafe erinnern können, die wie ein Rücken von Möbeln geklungen hätten. Vor Gericht sagte er jedoch, er habe keine auffälligen Geräusche gehört. Andreas T. will auch das Opfer nicht am Boden liegen gesehen haben.

Er beteuert immer wieder, er habe von dem Mord nichts mitbekommen. Tatsächlich ist es möglich, dass er in einem kleinen Zeitfenster - nach Rekonstruktion der Polizei von etwa 40 Sekunden - den Laden verließ, und erst dann die Mörder kamen. Er selbst sagt, er sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Andreas T. chattete an dem Tag des Mordes auf einer Flirtseite im Internet.

Die Bundesanwaltschaft hat es abgelehnt, weitere Akten zu Andreas T. beizuziehen und dabei unter anderem auf den Persönlichkeitsschutz verwiesen. Die Anwälte der Nebenklage argumentieren, Andreas T. habe ja sogar ein Interview im Fernsehen gegeben. Demnächst wird er wieder vor Gericht erscheinen müssen.

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