NSU-Prozess:Angeklagter verwechselt Termin

Defendant Holger G. arrives for his trial in a courtroom in Munich

Holger G. an einem früheren Prozesstag - heute ließ er sich erst einmal nicht blicken vor Gericht.

(Foto: REUTERS)

Holger G. lässt auf sich warten: Ohne die Anwesenheit der fünf Angeklagten darf der NSU-Prozess nicht fortgesetzt werden. Es kommt auch vor, dass Zeugen sich verspäten. Manche mit ziemlich fadenscheinigen Begründungen.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz, München

Der NSU-Prozess wird immer mehr zu einer Geduldsprobe. An Verhandlungstagen warten die Zuschauer und Verfahrensbeteiligten morgens, wann es losgeht - und ob es losgeht. Einige Termine konnten zuletzt nicht stattfinden, weil die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gesundheitlich angeschlagen ist. Die anderen Angeklagten sind bisher verlässlich erschienen. Nun aber, am 197. Prozesstag, wartet das Gericht vergeblich auf Holger G.

Im Publikum beginnt man nach längerer Zeit bereits zu rätseln, was los ist, da betritt Richter Manfred Götzl den Saal und verkündet: "Wir werden heute verspätet beginnen". Die Verteidiger von Holger G. hätten ihm mitgeteilt, dass dieser den Termin verwechselt habe. Holger G. sei jetzt aber unterwegs nach München. Und Götzl will den Termin nicht komplett ausfallen lassen. Er will nun erst später, am Nachmittag, beginnen. Holger G. lebt in Niedersachsen, in der Regel reist er mit der Bahn an.

Erst mal trinken, dann weiterfahren

Ohne die Anwesenheit der fünf Angeklagten kann der Prozess nicht fortgesetzt werden. Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer schaltet sich ein, als Götzl die Verzögerung bekannt gibt: Er habe erhebliche Zweifel, ob seine Mandantin nach sieben oder acht Stunden in einem fensterlosen Raum noch verhandlungsfähig sei, sagt Heer.

Damit spielt er auf die Unterbringung Zschäpes in einer sogenannten Vorführzelle an. Diese Zelle befindet sich im Untergeschoss des Gerichtsgebäudes. Zschäpes Anwälte haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass diese Unterbringung ihrer Mandantin keine Erholung in den Verhandlungspausen erlaube.

Zschäpe sitzt wie der Mitangeklagte Ralf Wohlleben in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Sie werden morgens vom Gefängnis zum Gericht gefahren. Holger G. sowie zwei weitere Angeklagte sind hingegen derzeit nicht in Haft.

Es kommt auch vor, dass Zeugen nicht oder nicht rechtzeitig im Gericht erscheinen. Im NSU-Prozess verpasste beispielsweise ein Mann seinen Termin mit der Begründung, er habe unterwegs aussteigen und etwas trinken müssen.

Richter Götzl wies nun am Dienstagvormittag darauf hin, dass er auch wegen des sogenannten Beschleunigungsgebots heute noch die Verhandlung fortsetzen wolle. Das Beschleunigungsgebot sieht vor, dass das Gericht zügig zu einem Urteil kommt. Götzl signalisierte Zschäpes Verteidigern, dass man gemeinsam eine Lösung für die lange Wartezeit finden könne.

Derzeit findet der NSU-Prozess, um Zschäpes Gesundheit zu schonen, ohnehin nur zweimal statt dreimal in der Woche statt. Die Richter wollen nicht riskieren, dass die Hauptangeklagte nicht mehr verhandlungsfähig wird. Ein Psychiater hatte sie untersucht und zu einer Entlastung geraten.

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