NSU-Komplex:Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun doch wegen geschredderter Akten

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln

Ein früherer Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz soll angeordnet haben, NSU-Unterlagen zu zerstören.

(Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen früheren Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
  • Im Herbst 2011 soll er angeordnet haben, Unterlagen zu V-Männern mit möglichem NSU-Bezug zu vernichten.
  • Der ehemalige Verfassungsschützer hatte 2014 eingeräumt, dass er Akten schreddern ließ, um unangenehme Fragen zu vermeiden.

Von Wiebke Ramm

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nun doch gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der im Herbst 2011 Akten zu V-Männern in Thüringen vernichten ließ.

Eine Woche, nachdem die Welt von der Existenz des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) erfahren hatte, ließ der Verfassungsschützer mit dem Decknamen Lothar Lingen die ersten Unterlagen schreddern, wenige Tage später die nächsten. Vor zwei Wochen hatte es die Staatsanwaltschaft noch abgelehnt, gegen Lingen zu ermitteln. Nun tut sie es doch. Ausschlaggebend für den Sinneswandel sei das Bekanntwerden einer Mail gewesen, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Lothar Lingen soll am 11. November 2011 veranlasst haben, Akten zu vernichten, im Glauben, ordnungsgemäß und im Sinne seiner Vorgesetzten im Bundesamt für Verfassungsschutz zu handeln. Als die Behördenleitung am selben Tag jedoch stattdessen eine Prüfung der Unterlagen gefordert habe, soll Lingen selbst per Mail seine Abteilung angewiesen haben, keine weiteren Akten zu schreddern.

Verfassungsschützer sollen angeordnet haben, Akten zu schreddern

Wenige Tage später - das genaue Datum ist nicht bekannt - soll eine Sachbearbeiterin weitere Aktenbestandteile mit möglichem NSU-Bezug gefunden und Lingen gefragt haben, wie sie damit zu verfahren habe. Lingen soll daraufhin deren Vernichtung angewiesen haben. "Ja, dann müssen wir das auch noch mit vernichten", soll er nach Darstellung der Mitarbeiterin gesagt haben. So geht es aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag hervor. Dabei soll Lingen spätestens zu diesem Zeitpunkt gewusst haben, dass der Präsident des Verfassungsschutzes angeordnet hatte, alle Unterlagen mit möglicher Verbindung zum NSU-Komplex aufzubewahren. Dies soll seine eigene Mail belegen.

Die Staatsanwaltschat Köln sieht darin nun den Anfangsverdacht einer Straftat. Es geht um Urkundenunterdrückung. Bei einer Verurteilung drohten Lingen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Gegenüber der Polizei habe sich Lingen nicht zur Sache eingelassen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Akten schreddern, um unangenehme Fragen zu verhindern

Gegenüber der Bundesanwaltschaft hatte Lingen im Oktober 2014 eingeräumt, dass er die Akten bewusst schreddern ließ, um unangenehme Fragen zu verhindern. Er habe sich und seinem Amt Arbeit ersparen wollen. Ihm sei bewusst gewesen, dass die vielen V-Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld der mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu der Frage geführt hätten, "aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert worden sind". Weiter sagte er: "Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war."

Nach Bekanntwerden dieser Aussage des Verfassungsschützers Ende September 2016 hatten Elif und Gamze Kubasik, Witwe und Tochter eines Mordopfers des NSU, sowie ihre Anwälte Strafanzeige gegen Lingen wegen dessen Schredderaktion vom 11. November 2011 gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen abgelehnt. Eine mögliche Straftat wäre inzwischen auch verjährt. Übrig bleibt die Aktenvernichtung wenige Tage nach dem 11. November. Die Opferfamilie und ihre Anwälte hatten rechtzeitig eine zweite Anzeige gegen Lingen gestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nach eigenen Angaben jedoch schon unabhängig davon die Ermittlungen aufgenommen und damit die auch dort drohende Verjährung abgewendet.

"Dass die erste Schredderaktion vom 11. November 2011 verjährt ist, hat die Staatsanwaltschaft Köln zu vertreten. Wenigstens zu der weiteren - bekannten - Schredderaktion werden nun Ermittlungen angestrengt. Das begrüßen wir ausdrücklich", sagte Anwalt Sebastian Scharmer gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Weiter sagte er: "Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es sich nach den vielfältigen Protesten gegen die erste Einstellung um eine reine Alibi-Ermittlung handelt oder tatsächlich ernsthafte Ermittlungsschritte ohne Rücksicht auf die Vertuschungsinteressen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unternommen werden."

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