NSA-Selektorenlisten:Was geheim ist, soll geheim bleiben

Die Regierung muss die Listen nicht an den Untersuchungsausschuss herausgeben. Laut Gericht würde das die Kooperation der Nachrichtendienste gefährden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Kaum ein Debattenbeitrag zum sogenannten Kampf gegen den Terrorismus kommt inzwischen ohne den Hinweis auf die befreundeten Geheimdienste in den USA aus. Ohne die NSA, heißt es dann, wären die deutschen Dienste vielleicht nicht blind, aber doch stark kurzsichtig. Diese Erkenntnis hat nun ihren Widerhall in einer höchstrichterlichen Entscheidung gefunden. Die Bundesregierung muss die geheimnisumwitterten NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn dadurch wären Geheimhaltungsinteressen der USA berührt - und damit die so unverzichtbare Kooperation der Amerikaner mit den Kollegen vom Bundesnachrichtendienst (BND) gefährdet.

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