NS-Zeit:Im Dienst für den "Endsieg"

Die Quellenarbeit zahlreicher Historiker über das Reichsarbeitsministerium ist verdienstvoll. Doch die Studie einer eigens eingesetzten Kommission vereinfacht oft und bleibt zu sehr an der Oberfläche.

Von Michael Mayer

Geschichtspornografie", so lautete während der Debatte um das Auswärtige Amt (AA) im Dritten Reich 2010 eines der Urteile. Bei diesem härtesten Schlagabtausch seit dem Historikerstreit der 1980er-Jahre kochten die Gemüter der auch sonst keineswegs friedfertigen Geschichtswissenschaftler derart hoch, dass heute wohl kaum jemand mehr davon berichten könnte, hätte Hitler nicht 1937 ein Duellverbot verfügt.

Dieser Tage nun erschien als Folge der Debatte der erste Band der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2013 in Auftrag gegebenen Reihe zum Reichsarbeitsministerium. Ursächlich für die Debatte war der Abschlussbericht einer Historikerkommission, die von Außenminister Joschka Fischer 2005 eingesetzt worden war, um die Geschichte des AA in der NS-Zeit sowie Kontinuitätslinien zum Außenamt der Bundesrepublik zu untersuchen. Das Ergebnis dieses völlig berechtigten Forschungsauftrags führte jedoch zu deutlichen Verstimmungen in der Historikerschaft, wurde doch das AA von der Kommission mehr oder minder als Initiator oder zumindest Haupttäter des Holocaust dargestellt. Dies widersprach nicht nur langjährigen Forschungen zum Amt, sondern war auch quellenmäßig derart schlecht belegt, dass diese Interpretation rasch in sich zusammenfiel. Zweifelsohne war das AA ein wichtiger Täter, doch am Holocaust war das Amt zwar an bedeutender Stelle, jedoch keinesfalls als einer der Hauptverantwortlichen beteiligt.

Als Folge dieser Debatte setzten zahlreiche Oberste Bundesbehörden gleichfalls Historikerkommissionen ein, um die Rolle der eigenen Institution im NS-Staat zu untersuchen. Nach und nach erscheinen nun deren Abschlussberichte, wobei deutlich wird, dass man eine Lehre aus dem Historikerstreit gezogen hat und sich bemüht, auf griffige Überzeichnungen zu verzichten und stattdessen quellennah sowie auf Basis der allgemeinen Forschung zum Thema zu arbeiten.

Arbeitsbuch für Ausländer aus dem Dritten Reich aus dem Archiv des IKRK

1935 führte der NS-Staat Arbeitsbücher ein, um eine "zweckentsprechende Verteilung der Arbeitskräfte in der Wirtschaft zu gewährleisten". Gleiches galt später für "Fremdarbeiter". Zuständig: das Reichsarbeitsministerium.

(Foto: Mark Bugnaski/Joker)

Ähnlich zeigt sich dies auch beim jetzt erschienenen Sammelband zum Reichsarbeitsministerium. Dieser untersucht in Einzelbeiträgen verschiedener Autoren Themenspektren wie institutionelle Fragen des Ministeriums, dessen politische Handlungsfelder, die Beteiligung an der NS-Gewaltpolitik sowie Kontinuitätslinien zur Periode nach 1945. Grundsätzlich will der Band einen Beitrag zur Debatte darüber leisten, welche Aufgaben die klassische Ministerialbürokratie in NS-Deutschland erfüllte. Dabei wird das Arbeitsministerium keinesfalls als einflussloser Akteur gesehen, vielmehr zeigt sich ein Ressort, das sich trotz institutioneller Rückschläge innerhalb der komplexen, teils antagonistisch angelegten Herrschaftsstrukturen des Nationalsozialismus relativ behaupten konnte. In summa habe die Ministerialbürokratie, so Herausgeber Alexander Nützenadel, auf ihren durchaus deutlichen Einflussverlust reagiert, indem sie sich bemüht hätte, nationalsozialistischen Aktionismus durch effizientes und möglichst regelkonformes Verhalten innerhalb eines dynamischen Kräftefelds aufzufangen.

Mit Interesse liest man die Darstellungen über institutionelle Begebenheiten, aber auch über Fragen von Wohnungsbau, Rentenversicherung, Arbeitsrecht sowie zur Entwicklung nach 1945. Die Studie beweist immer dann ihre besonderen Stärken, wenn wissenschaftliche Mitarbeiter auf Basis intensiver Quellenarbeit neue Ergebnisse präsentieren. Auffällige Schwächen zeigen sich jedoch beim eigentlich wichtigsten Themenkomplex, der Beteiligung des Ministeriums an der NS-Gewaltpolitik. Hier wird vorwiegend der bereits bekannte Wissensstand (teils durchaus gekonnt) referiert und mit einer Prise Reichsarbeitsministerium nachgewürzt.

Behörden sind keine monolithischen Blöcke, sondern lebendige Organismen

Das grundlegende Ergebnis der Studie, wonach das Arbeitsministerium Teil des NS-Staates war und sich als solches auch an Verbrechen beteiligte, befriedigt deshalb nicht. Wer hätte daran auch gezweifelt? Dies entspricht dem Forschungsstand zur NS-Ministerialbürokratie seit mindestens 15 Jahren. Eine solche Beobachtung kann deshalb nicht Endpunkt der Forschung sein, sondern ist nicht mehr als ein Beginn. Es müssen - auf diesem Ergebnis aufbauend - vielmehr unterschiedliche organisationsstrukturelle Binnenlogiken des Ministeriums herausgearbeitet werden, um der Institution in ihrer Vielfältigkeit und dem Verwaltungshandeln in seinem prozessualen Charakter gerecht zu werden. Behörden sind keine monolithischen Blöcke, sondern lebendige, in sich widersprüchliche Organismen. Auch muss ihre Rolle im Haifischbecken des NS-Staates angemessen bewertet werden - und das im Kontext von Ämterkonkurrenzen, nationalsozialistischen Quereinsteigern und personenverbandsstaatlichen Strukturen.

NS-Zeit: Alexander Nützenadel (Hg.): Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung - Politik - Verbrechen. Wallstein Göttingen 2017, 592 Seiten. 34,90 Euro. E-Book: 27,99 Euro.

Alexander Nützenadel (Hg.): Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung - Politik - Verbrechen. Wallstein Göttingen 2017, 592 Seiten. 34,90 Euro. E-Book: 27,99 Euro.

Ergänzend dazu muss der von den Autoren in der Einleitung angekündigte praxeologische Ansatz konsequenter umgesetzt werden. Viel zu viel bleibt letztlich im Allgemeinen, zu selten wird Verwaltungshandeln anhand von aussagekräftigen Einzelfällen untersucht. Doch was bedeutete es konkret, wenn die von den Autoren als pragmatisch und rational beschriebenen Beamten Teil der NS-Gewaltpolitik wurden? Wie wirkten sich insbesondere Abordnungen in Institutionen wie dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete oder die Dienststelle des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz aus, die direkt an der Gewaltpolitik beteiligt waren? In der Studie wird hier zu sehr vereinfacht. Ein Beamter des Arbeitsministeriums gilt als verlängerter Arm dieser Institution, ganz egal in welchem Kontext er innerhalb einer anderen Behörde arbeitet. Die durch die Abordnung ausgelösten Prägungen durch soziale Interaktionen, neue Netzwerke sowie eventuelle Radikalisierungsprozesse werden ignoriert. Vielmehr wird von einem statischen Beamten ausgegangen, der an jedem Ort und in jeder Tätigkeit Teil des Netzwerks Arbeitsministerium zu bleiben scheint und auch seine einstige Sozialisation in keiner Weise mehr modifiziert.

Dennoch müssen die divergierenden Bedingungen der abgeordneten Beamten, etwa in den besetzten Gebieten, Berücksichtigung finden. Es ist zu untersuchen, wie diese Abordnungen das Handeln der Beamten veränderten, beziehungsweise in welcher Weise sie ihrerseits auf die NS-Gewaltpolitik einwirkten - im Einzelfall radikalisierend oder moderierend.

Oder, um einmal konkret zu werden: Im September 1939 entsandte das Reichsarbeitsministerium seinen ehemaligen Staatssekretär Johannes Krohn in das besetzte Polen, um im Rahmen der Militärverwaltung ein Sozialressort aufzubauen. Krohn war seit 1920 Beamter des Ministeriums und seit 1938 NSDAP-Mitglied - ein klassischer konservativer älterer Beamter also. Bereits im November 1939, kurz nachdem es zur Einrichtung einer Zivilverwaltung im Generalgouvernement gekommen war, wurde Krohn durch seinen bisherigen Stellvertreter Max Frauendorfer ersetzt. Frauendorfer, seit 1928 NSDAP- und SS-Mitglied, war zuvor in der Deutschen Arbeitsfront und im Amt Rosenberg tätig, ein typischer junger, gut ausgebildeter Nationalsozialist, der nicht der klassischen Ministerialbürokratie entstammte. Hieran lassen sich mannigfaltige Fragen anknüpfen, so etwa: In welcher Weise hatten die unterschiedlichen Sozialisationen Einfluss auf ihr Handeln? Worauf lassen sich die intensiven persönlichen Konflikte zwischen beiden zurückführen? Welche Rolle spielten dabei Rahmenbedingungen wie Militär- oder Zivilverwaltung in Polen?

Das Reichsarbeitsministerium liefert insgesamt viel Material, qualitative Tiefenbohrungen durchzuführen, um den Ursachen für die mörderisch-radikale Effizienz des Nationalsozialismus auf die Spur zu kommen.

Michael Mayer ist zuständig für den Arbeitsbereich Zeitgeschichte an der Akademie für Politische Bildung, Tutzing. In dem Band "Das Auswärtige Amt in der NS-Diktatur" (Oldenbourg 2014) widmete er sich mit Johannes Hürter dem Historikerstreit um das Auswärtige Amt.

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