NS-Verbrecher Claas Faber:Späte Strafe

Die Vergangenheit holt den Kriegsverbrecher ein: Bislang lebt Klaas Faber unbehelligt in Ingolstadt. Nun drängt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf die Auslieferung des 88-jährigen Niederländers.

Annette Ramelsberger

Der ruhige Lebensabend für den letzten bekannten noch in Deutschland lebenden NS-Verbrecher scheint vorbei zu sein. Die Niederlande wollen offensichtlich bereits in den nächsten Wochen ein formelles Auslieferungsersuchen an die deutsche Regierung stellen, um den gebürtigen Niederländer Klaas Carel Faber doch noch in Haft zu bringen.

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(Foto: dpa)

Faber ist mittlerweile 88 Jahre alt und lebt seit vielen Jahren unbehelligt im bayerischen Ingolstadt. Zuletzt hatte es 2004 das Landgericht Ingolstadt abgelehnt, den Mann zur Vollstreckung der Strafe an die Niederlande zu überstellen.

Wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Süddeutschen Zeitung sagte, hat sie am Dienstag mit dem niederländischen Justizminister gesprochen und ist dort auf offene Ohren gestoßen. "Ich freue mich, dass mein niederländischer Amtskollege große Bereitschaft gezeigt hat, mit einem neuen Ersuchen das Urteil gegen Klaas Faber in Deutschland zur Vollstreckung zu bringen", sagte die FDP-Ministerin.

Damit erhöht Leutheusser-Schnarrenberger auch den Druck auf ihre bayerische Amtskollegin Beate Merk von der CSU. Die hatte angekündigt, den Fall dann schnell zu überprüfen, wenn es ein solches Auslieferungsersuchen geben sollte. "Es sollte nichts unversucht bleiben, um verurteilte Kriegsverbrecher wie Klaas Faber zur Verantwortung zu ziehen", betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Klaas Faber muss nun doch befürchten, dass er eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss. Der heute 88-Jährige war als ehemaliger SS-Mann 1947 in den Niederlanden wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt worden. 1948 wurde das Verdikt in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh er aus dem Gefängnis und setzte sich mit Hilfe eines deutschen Polizisten, eines Kriegskameraden von ihm, über die Grenze ab.

Eine Auslieferung hatten die deutschen Behörden stets abgelehnt. Sie beriefen sich auf einen Erlass aus der Nazi-Zeit. 1943 hatte Adolf Hitler entschieden, dass alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger sind. 1957 hatte bereits das Landgericht Düsseldorf einen neuen Prozess abgelehnt - aus Mangel an Beweisen.

Zuletzt scheiterte im Jahr 2004 ein Antrag der Niederlande auf Auslieferung. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zweifelt Leutheusser-Schnarrenberger an. Ins Rollen gebracht hatten das neue Auslieferungsverfahren 150 Nachkommen von NS-Verfolgten in Israel.

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