NS-Verbrechen:Atomisierung des Grauens

Die bundesdeutsche Nachkriegsjustiz hätte schon sehr viel früher gegen die angeblich unschuldigen Helfer der NS-Vernichtungsmaschinerie vorgehen können - wenn sie nur gewollt hätte.

Von Wolfgang Janisch

Die Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Justiz ist eine Geschichte der Verspätung. Der 12. Mai 2011 belegt dies. Das Landgericht München II verurteilte John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft, wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28 000 Menschen. Demjanjuk, Wachmann im Konzentrationslager Sobibór, ein winziges Rädchen in der NS-Vernichtungsmaschinerie: Es war das Urteil über einen Greis. Doch immerhin hatte die bundesdeutsche Justiz endlich Wege gefunden, die Helfer vor Gericht zu bringen. Die Helfer, die in den Vernichtungslagern der Nazis dazu beigetragen hatten, dass keiner von denen überlebte, für die der Tod verfügt worden war. Männer, die Listen führten, damit alles seine Ordnung hatte beim Massenmord. Männer wie Oskar Gröning.

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