NS-Prozess um Oskar Gröning:Die Lücke geschlossen

Eva Kor und Oskar Gröning

Umstrittene Geste: Die Auschwitz-Überlebende Eva Mozes Kor vergab dem Angeklagten Oskar Gröning. Den meisten NS-Opfern war eine rechtskräftige Verurteilung des einstigen SS-Mannes wichtig.

(Foto: Markus Goldbach/dpa)

Der einstige KZ-Wachmann Oskar Gröning ist tot. Das Urteil gegen ihn wegen Beihilfe zum Mord bleibt auch ohne Haftantritt ein Meilenstein in der deutschen Justizgeschichte.

Von Robert Probst

Die Justizministerin von Niedersachsen hat nun eine schwierige Aufgabe weniger. Sie muss nicht mehr darüber entscheiden, ob sie Oskar Gröning, dem verurteilten einstigen Wachmann von Auschwitz, Gnade gewährt. Barbara Havliza (CDU) hätte wohl sonst diese Woche eine Entscheidung treffen müssen. Grönings Anwalt hatte mit dem Gnadengesuch verhindern wollen, dass der 96-Jährige seine Haft antreten muss. Nun ist Gröning am vergangenen Freitag gestorben, wie am Montagabend bekannt wurde. Das Urteil gegen ihn wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Auschwitz bleibt dennoch - auch ohne Haftantritt - ein Meilenstein in der deutschen Justizgeschichte. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2016 das Urteil des Landgerichts Lüneburg bestätigt und damit die höchstrichterliche Rechtsprechung nach mehr als 50 Jahren revidiert. Bis zum Urteil gegen Gröning waren fast alle Wachleute in Vernichtungslagern von deutschen Richtern verschont worden.

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