NS-Kriegsverbrechen:"Da müsste man hinterherhechten!"

Der mutmaßliche Kriegsverbrecher John Demjanjuk sitzt im Gefängnis - während in Italien verurteilte SS-Männer unbehelligt in Deutschland leben.

Johannes Boie

Alle reden über John Demjanjuk, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher. Nach monatelangem Geschacher lieferten ihn die USA kürzlich nach Deutschland aus. Der einstige KZ-Wächter sitzt jetzt in München-Stadelheim im Gefängnis.

NS-Kriegsverbrechen: Nachdem im Jahr 2005 zehn ehemalige SS-Männer in La Spezia verurteilt wurden, weinte Michele Sillicani, Bürgermeister von Sant'Anna di Stazzema, vor Erleichterung. Er konnte nicht ahnen, dass die deutsche Justiz auch vier Jahre später den italienischen Richterspruch nicht wiederholen kann.

Nachdem im Jahr 2005 zehn ehemalige SS-Männer in La Spezia verurteilt wurden, weinte Michele Sillicani, Bürgermeister von Sant'Anna di Stazzema, vor Erleichterung. Er konnte nicht ahnen, dass die deutsche Justiz auch vier Jahre später den italienischen Richterspruch nicht wiederholen kann.

(Foto: Foto: dpa)

Mitten in Deutschland leben aber mindestens sieben alte Männer weiter in Ruhe und Frieden, die in Italien rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt sind. Der Grund: Sie waren an einem Massaker im kleinen toskanischen Bergdorf Sant'Anna di Stazzema im Jahr 1944 beteiligt.

Als Mitglieder der Waffen-SS haben die Männer nach Überzeugung der italienischen Justiz am 12. August 1944 zusammen mit ihren Kameraden 560 Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, brutal ermordet. Das jüngste Opfer des Massakers war 20 Tage alt. Die SS-Männer trieben Menschen zusammen und warfen Handgranaten zwischen sie. Überlebende wurden erschossen. Im Anschluss brannte die SS das Dorf nieder.

Auch in Deutschland sind diese Verbrechen bekannt, seit im Jahr 1994 entsprechende Akten im sogenannten Schrank der Schande in Rom gefunden worden waren. In dem Schrank der italienischen Militäranwaltschaft waren 34 Jahre lang Berichte zu NS-Kriegsverbrechen in Italien versteckt worden, um die Integration der Bundesrepublik in die Nato nicht zu gefährden.

Nachdem die Berichterstattung der SZ-Journalistin Christiane Kohl den Umfang des Verbrechens enthüllte, haben viele Zeitungen über das Massaker und die deutschen Täter berichtet, die zum Teil noch leben.

Doch im Gegensatz zum italienischen Militärgericht in La Spezia, das bereits 2005 zehn deutsche ehemalige SS-Angehörige im Alter von 79 bis 93 Jahren in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilte, ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart noch nicht einmal bereit, Anklage zu erheben.

Seit sieben Jahren ermittelt man in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Und seit sieben Jahren heißt es: "Wir sind noch lange nicht weit genug, um anzuklagen."

Das Problem sei, dass man den Tätern den Tatbestand des Mordes nachweisen müsse, und das sei äußerst aufwendig, sagt Bernhard Häußler, der zuständige Staatsanwalt. Gelingt es den Stuttgartern nicht, den ehemaligen SS-Männern Mord im juristischen Sinn nachzuweisen, könnten die Taten verjährt sein. Die Kriegsverbrechen-Tatbestände, die vielleicht schneller nachzuweisen wären als explizite Mordmerkmale, sind dagegen vom Gesetzgeber erst später geschaffen worden. Sie dürfen in Deutschland nicht rückwirkend angewendet werden.

Von den 17 mutmaßlichen Tätern, gegen die man in Stuttgart im Jahr 2002 mit den Ermittllungen begann, sind bereits fünf gestorben. Die zwölf Lebenden führen zumeist ein zufriedenes Leben in kleinen Gemeinden: gut integriert, von den Nachbarn geschätzt. Sie können durchaus damit rechnen, für ihre Taten niemals zur Rechenschaft gezogen zu werden. Denn beim Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart sieht man den Sachverhalt genau wie bei der Staatsanwaltschaft: "Die Ermittlungen sind bei weitem noch nicht abgeschlossen."

Insgesamt arbeiten zwei Sachbearbeiter der LKA-Insepktion 510, wo man für nationalsozialistische Gewaltverbrechen zuständig ist, zusammen mit Staatsanwalt Häußler an den Fällen. Der Strafverfolger sagt: "Ich habe nebenher noch andere Zuständigkeiten." Das heißt so viel wie: viele andere Dinge auf dem Tisch.

Gleichzeitig erklärt Häußler, die Langsamkeit des Verfahrens liege nicht an der Justiz, sondern an der Materie. Man warte überdies noch auf einen Zeugen aus dem Ausland, entsprechende Anträge seien schon im April 2007 gestellt worden. Aus welchem Land der Mann kommt, will Häußler nicht sagen. Viel Hoffnung auf dessen Auftritt hat er allerdings auch nicht: "Die meisten erinnern sich an nichts."

Mehrere Gesprächspartner bei der Justiz in Stuttgart deuten an, die Verzögerung der Ermittlungen könnte auch an ausländischen Stellen liegen, die man zu dem Fall befragen müsse. Der zuständige italienische Staatsanwalt Marco De Paolis, der früher in dem Fall in La Spezia, und heute von Verona aus ermittelt, weist diesen Verdacht zurück. Immerhin sei in Italien ja schon vor vier Jahren geurteilt worden.

Zum schnellen Urteil der Italiener trage auch die italienische Strafprozessordnung bei, sagt Staatsanwalt Häußler. In Italien werde weniger penibel zwischen Totschlag und Mord unterschieden, die Verurteilung der Täter sei dort einfacher zu erreichen gewesen.

Einen ganz anderen Grund für den großen Geschwindigkeitsunterschied zwischen italienischer und Stuttgarter Justiz nennt die Anwältin Gabriele Heinecke, die exemplarisch für mehrere Überlebende den Italienier Enrico Pieri vertritt. "Die wollen überhaupt nicht anklagen", sagt Heinecke über die Schwaben. Bereits im Jahr 2005 habe Staatsanwalt Häußler ihr gegenüber geäußert, dass es wohl kaum jemals zu einer Anklage kommen würde.

Häußler bestreitet diese Darstellung, nutzt aber die Gelegenheit, erneut festzustellen, dass es "bei derzeitiger Sachlage für eine Anklage nicht reicht." Dann schildert er die Schwierigkeiten der Ermittlungen und rutscht unvermittelt in den Konjunktiv: "Da müsste man hinterherhechten", sagt er über den Aufwand, den in Italien Verurteilten ihre Beteiligung nachzuweisen. Ob seine Ermittler auch wirklich "hinterherhechten", das bleibt offen.

Heineckes letzte Hoffnung ist ein neuer juristischer Winkelzug: Der Versuch, von italienischer Seite die Urteile von 2005 in Deutschland vollstrecken zu lassen. Wo diese "Anträge auf Vollstreckung", die über Rom nach Deutschland wandern, derzeit liegen, weiß weder der italienische Staatsanwalt De Paolis noch Anwältin Heinecke. Dabei könnte dieser Versuch die letzte Chance der deutschen Justiz sein, das Gesicht in einem der letzten Nazi-Prozesse zu bewahren.

Eile ist geboten. Nicht nur die Täter sterben - sondern auch die wenigen Überlebenden des Massakers, die als Kinder aus nächster Nähe miterleben mussten, wie Eltern, Geschwister, Verwandte und Freunde von den Deutschen niedergemetzelt wurden. So wie beispielsweise Enrico Pieri - 27 Familienangehörige hat er als kleines Kind verloren.

Nach Überzeugung der italienischen Gerichte wurden die Opfer von Menschen ermordet, die heute ihren Lebensabend unbehelligt genießen - mitten in Deutschland.

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