Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Münster ist anmaßend: Die Richter haben sich überhoben, indem sie den NRW-Nachtragshaushalt für nichtig erklärten. Die Richter tun, als seien sie die besseren Politiker und auch noch die besseren Ökonomen. Das Urteil ist daher nicht richtig und nicht falsch - es ist richtig falsch.
Die Verfassungsrichter in Münster haben die richterliche Zurückhaltung aufgegeben. Sie machen Politik nicht mehr dadurch, dass sie die Politik kontrollieren, wie es die Gewaltenteilung will. Sie machen Politik damit, dass sie das gesamte politische Handeln einer Regierung konterkarieren - indem sie das Haushaltsbuch zerreißen, und der Regierung so das Geld für politisches Handeln wegnehmen.
NRW: Gericht kippt rot-grünen Haushalt
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Das ist nicht verfassungsrichterliche Politik, das ist verfassungsrichterliche Obstruktion. Die Richter beurteilen nicht mehr nur einzelne politische Maßnahmen, sondern sie entziehen einer politischen Agenda die Basis. Heute trifft es ein rot-grünes Regierungsprogramm; morgen kann es ein schwarz-gelbes oder sonstwie gefärbtes Programm treffen.
Das Urteil von Münster ist daher nicht falsch und nicht richtig - es ist richtig falsch. Das Urteil ist überheblich, weil sich die Richter überheben. Und das Urteil ist anmaßend, weil die Juristen so tun, als seien sie die besseren Ökonomen. Sicher: Man darf und kann den Richtern nicht Jux und Machttollerei unterstellen. Die Richter machen sich die berechtigte große Sorge über die kolossale Überschuldung vieler Haushalte (auch des Bundeshaushalts) zu eigen. Aber sie haben sich bei der Ausübung dieser Sorge in der Wahl des Mittels vergriffen.
Aus Sorge ums Geld wollen sie der Politik vorschreiben, wie man richtig Vorsorge betreibt. Sie machen Politik damit, dass sie Politik unmöglich machen. Das ist nicht ihres Amtes. Im bürgerlichen Recht ist das Recht der Vormundschaft vor zwanzig Jahren geändert worden; die Entmündigung wurde abgeschafft. Das Landesverfassungsgericht Münster führt die Entmündigung auf dem Gebiet des Haushalts- und Verfassungsrechts wieder ein; es entmündigt die Politik, weil es glaubt, dass es besser weiß, was für das Land gut ist. Eine solche richterliche Besserwisserei ist schlecht.
(sueddeutsche.de/beu)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Um die Richterschelte zu beurteilen, lohnt ein Blick in den Nachtragshaushalt 2010. Die neue Landesregierung wollte zusätzlich zur bisherigen Neuverschuldung unter Schwarz- Gelb weitere 1,8 Mrd. Euro aufnehmen. Ein Teil davon dient der Aufstockung der Vorsorge für die aus der WestLB ausgelagerten Risikopapiere. Diesen Vorgang hat Rot- Grün sicherlich nicht zu verantworten, sondern die Vorgänger- Regierung. Ca. 1 Mrd. Euro kommt direkt oder indirekt den NRW- Kommunen zugute. Die Kommunen finanziell (wieder) in die Lage zu versetzen, ihre Infrastruktur in Ordnung zu bringen bzw. vom Bund aufgedrückte Aufgaben erfüllen zu können, ist und war Inhalt der von Rot- Grün vor der Wahl angekündigten Politik. Gegen ein solches realwirtschaftliches Konjunkturprogram lässt sich wenig einwenden. Eine gesunde Infrastruktur in den Kommunen bedeutet zuerst Binnenwachstum durch Aufträge an die Wirtschaft und später Verbesserung der Lebensqualität für die Bürger. Vor diesem Hintergrund ist das Münsteraner Urteil allerdings nicht verständlich. Man kann über solche Konjunkturprogramme denken wie man will. Die Entscheidung dazu ist eine politische, keine juristische! Die Abwrackprämie 2009/10 war auch ein (viel teureres) Konjunkturprogramm, war das vielleicht sinnvoll? Darüber lässt sich trefflich streiten. Oder das gesamte Thema Rettung der Banken ohne deren anschließende Reglementierung. Noch viel megateurer und ohne Sinn und Verstand. Nein, die Münsteraner Richter haben parteipolitisch und nicht juristisch und auch nicht nachvollziehbar geurteilt, da hat Herr Prantl recht. Und man vergesse nicht: was nützt einer Partei oder Koalition egal welcher Couleur, eine regierungsfähige Mehrheit, wenn die Opposition durch ein in ihrem Sinne parteipolitisches Urteil die Regierungsfähigkeit ad absurdum führen kann?
Bei aller Diskussion soll man nicht vergessen, dass es sich hier um einen Nachtragshaushalt von 2010 aus der CDU-Regierung handelt, den die damalige Regierung nicht auf die Füße gebracht hat. Also sehe ich das Urteil gegen die damalige Regierung an. Die jetzige Regierung sollte, sofern Verfassungskonform, ein Strich unter allem machen und einen Ist-Haushalt für 2011 aufstellen. Auch wenn dabei schmerzhafte Einsparungen zur Konsolisierung angegangen werden müssen. So etwa 50%-tige Kürzung der Abgeordnetenbezüge, Diäten und Pensionen. Weiters Abschaffung von kostenfreien Kita´s. Wer keine Arbeit hat, kann seine Kinder selbst erziehen; jeglicher Stopp von Straßensanierung; ach ja, was der Bund anschafft, soll er selbst finanzieren.
CDU/FDP sprechen von „Scherbenhaufen“ der NRW-Regierungskoalition und verschweigen, dass auch ihr damaliger Finanzminister Helmut Linssen keine verfassungskonformen Haushalte aufgestellt hatte. So hatte die Nettoneuverschuldung für das Haushaltsjahr 2007 4,35 Milliarden Euro betragen und lag damit um 1,1 Milliarden Euro über die landeseigenen Investitionen. Dies stellte damals erneut einen Verfassungsverstoß beim NRW-Etat dar. Tja, Herr Röttgen und Herr Laumann, für wie dumm und vergesslich halten Sie eigentlich die Wähler? Dass seinerzeit auch die SPD und Grüne mit dem Verfassungsgericht drohten, zeigt doch nun einmal, wie verlogen und irreführend Politik sein kann. Deshalb mein Rat an die NRW-Parteien: CDU und FDP sollten dafür Sorge tragen, dass die unheimliche Schuldenpolitik der Bundesregierung ein Ende findet. Allein um den Euro zu Retten, wurden nun wieder 25 Milliarden neue Schulden gemacht. Für all diese Schulden werden auch die Landeshaushalte zum großen Teil gerade stehen müssen. Fangt in Berlin an zu sparen, dann könnt ihr euch auch über die Schuldenpolitik anderer Parteien aufregen. NRW-SPD und Grüne kann ich nur raten, Neuwahlen anzustreben. Das wäre ehrlicher den Bürgern gegenüber, als mit einer Minderheitsregierung stets am Rande von Verfassungsklagen zu regieren.
"Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Münster ist anmaßend: "
die implizieren soll, daß EIN Hr. Dr. Prantl einen Sachverhalt, von außen betrachtet, besser beurteilen kann, als mehrere Verfassungsrichter.
Wer weiterliest, kommt schnell dahinter, daß hier der "Wunsch der Vater des Gedankens" war. Peinlich sollte einem das schon sein, wenn man so offensichtlich nur deshalb an einem Urteil Anstoß nimmt, weil die eigenen Genossen betroffen sind. Die zur Verschleierung dieser Denkweise im Kommentar noch schnell untergebrachte Relativierung wirkt da schon scheinheilig.
... der VOLLjurist, hat ein formidables Eigentor geschossen. Wer so hemmungslos und ungebremst auf ein Verfassungsorgan losgeht, schadet sich selbst wohl am meisten.
Paging