Der Hessische Rundfunk weigert sich, einen Wahlwerbefilm der NPD zu senden, weil er den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Am 27. Januar ist Landtagswahl in Hessen, 17 Parteien sind zugelassen, darunter so bunte Erscheinungen wie Die Violetten und die Piratenpartei. Und sie können - so wollen es die Rundfunkgesetze der Länder mit Ausnahme von Berlin und dem Saarland - vor der Wahl Sendezeit für Werbespots beanspruchen. (Der ZDF-Staatsvertrag gewährt sie nur bei Bundestags- und Europawahlen) Solche Spots werden mit dem Zusatz verbreitet, dass die Parteien für den Inhalt und die Gestaltung dieser Sendungen die Verantwortung tragen.

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Im Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk: die Rechtsaußenpartei NPD. (© Foto: ddp)

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Der Hessische Rundfunk in Frankfurt hat nun trotzdem entschieden, einen für den 4. Januar geplanten Wahlwerbespot der NPD nicht auszustrahlen. Der Film sei vergangenen Freitagmittag bei der ARD-Anstalt eingereicht worden, erklärt eine HR-Sprecherin.

Am selben Nachmittag habe Intendant Helmut Reitze nach Rücksprach mit dem Justiziariat des Senders die Ausstrahlung abgelehnt. Grund: Der Spot erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

Die NPD will das nicht hinnehmen und die Ausstrahlung beim Verwaltungsgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung durchsetzen. Eine Entscheidung erwartete der HR für Donnerstagmittag. Über den Programmtermin am 4. Januar hinaus steht der NPD dem Sender zufolge keine weitere Sendezeit für Wahlwerbung zur Verfügung.

Zum Inhalt des zurückgewiesenen Spots wollte man beim HR auf Anfrage nichts sagen. Als Begründung für die Entscheidung führt der Sender an, er sei zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots verpflichtet, wenn diese "nicht evident und erheblich gegen Normen des Strafrechts verstoßen".

Bei der Prüfung des eingereichten NPD-Wahlspots "hat der HR jedoch einen solchen Verstoß gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung festgestellt", heißt es. Nicht zum ersten Mal sehe man sich "als Ergebnis der juristischen Prüfung außerstande, einen Wahlwerbespot aus dem rechtsextremen Bereich auszustrahlen". Der Vorsitzende des Landesausländerbeirats, Yilmaz Memisoglu begrüßte die Weigerung des Senders.

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(SZ vom 03.01.2008/sekr)