NPD-Verbotsverfahren:Verbieten? Austrocknen!

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Verfassungsfeindlich ja, staatsgefährdend nein. So lässt sich zusammenfassen, was die Richter des Bundesverfassungsgerichts am 17. Januar auf 300 Seiten verkünden. Mit der Entscheidung scheitert auch das zweite NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Die Richter stellen zwar explizit eine Wesensverwandtschaft der rechtsextremen Partei zur NSDAP heraus, die NPD aber ist ihnen nicht groß, nicht wichtig, nicht gefährlich genug, um sie zu verbieten. Den Ball spielen die Richter der Politik zurück, mit dem dezenten Hinweis, am Grundgesetz zu schrauben, um rechtsextreme Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. In anderen Worten: Dreht ihnen doch einfach den Geldhahn zu, dann hat sich das Problem erledigt! Der Bundestag verwandelt die Steilvorlage im Juni und stimmt für eine entsprechende Verfassungsänderung. Das Aus der NPD? Nun, die Partei reicht im September Klage ein, der Ball liegt also wieder mal beim Bundesverfassungsgericht.

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