NPD-Verbotsantrag:Egal, aber symbolträchtig

Der Anschluss der Regierung an den Antrag ist symbolisch wichtig.

Von Heribert Prantl

Juristisch ist es völlig egal, ob Bundesregierung und Bundestag dem NPD-Verbotsverfahren beitreten oder nicht. Das Verfassungsgericht prüft, wie es prüfen muss - unabhängig davon, ob es nun ein, zwei oder drei Verfassungsorgane sind, die dieses Verbot beantragen.

Im jetzt laufenden Verfahren ist es nur der Bundesrat, also nur ein Verfassungsorgan, das den Verbotsantrag gestellt hat. Beim letzten Mal waren es drei Organe, nämlich Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. Geholfen hat der Großauftritt nicht. Das Verfahren wurde 2003 eingestellt, weil Beweismittel verschmutzt waren. Schlechte Beweise werden eben nicht dadurch besser, dass sich mehrere darauf stützen. Und gute Beweise werden nicht schlechter, wenn es nur ein Antragsteller ist, der sie vorlegt. Das heißt: Es hat rein symbolische Bedeutung, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Verbotsantrag anschließen. Solche Symbole sind aber nicht zu verachten; sie haben mehr Kraft als Schäuble-Interviews.

Ungut wäre es, wenn so ein Beitritt zum Verfahren das Verfahren verzögerte. Das wäre der Fall, wenn die neuen Antragsteller eigene Anträge vorlegten; dann müsste das Gericht erst einmal rechtliches Gehör dazu gewähren, der schon angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung abgesetzt werden. Es würde reichen, wenn Bundestag und Bundesregierung erklären, dass sie sich den Bundesratsanträgen vollumfänglich anschließen.

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