Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis über seine Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht den pannenhaften Antrag auf Verbot der NPD nicht abweist.
sueddeutsche.de: Herr Geis, die Innenminister der Länder haben sich offenbar darauf geeinigt, die Namen der V-Männer innerhalb der NPD nicht zu nennen, obwohl es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Steht damit nicht das ganze Verbots-Verfahren auf der Kippe?
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Norbert Geis: Das kommt darauf an, wie das Bundesverfassungsgericht diese Aufforderung wertet. Wenn ich es richtig sehe, wollte das Gericht wohl nur ein Ende damit machen, dass tröpfchenweise immer neue Namen von V-Leuten an die Öffentlichkeit gelangten. Das Verfassungsgericht weiß, wie jeder von uns, dass man V-Leute nicht wahllos benennen kann. Nicht zuletzt, weil V-Leute in Gefahr gebracht werden können.
sueddeutsche.de: Was wäre, wenn die Gericht die Klage dennoch abweist?
Geis: Es kann immer passieren, dass ein Gericht sich nicht so verhält, wie der Kläger es sich wünscht. Aber bei einer Klage auf Verfassungswidrigkeit einer Partei muss man vorher genau wissen, was man tut. Ich hoffe, Bundesinnenminister Otto Schily ist hier seiner Verantwortung gerecht geworden. Ich wage mir nicht auszumalen, was sein wird, wenn sich die NPD und damit viele andere Rechts-Parteien durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes bestätigt fühlen könnten.
sueddeutsche.de: Ist es nicht konsequenter, dem Gericht zuvorzukommen, und die Klage zurückzuziehen?
Geis: Das haben die Innenminister ganz sicher erwogen. Aber ich gehe davon aus, dass sie sehr genau geprüft haben, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ich hoffe immer noch, dass die Unterlagen, die mit der Klage vorgelegt worden sind, ausreichen, um zu einem Verbot der NPD zu kommen.
sueddeutsche.de: Dem ganzen Verbotsverfahren scheint eine Kette von Pannen anzuhängen. Wo sind die größten Fehler gemacht worden?
Geis: Ich vermag die Kette von Pannen so nicht zu sehen. Als die ersten V-Männer erst mit einer gewissen Verzögerung genannt worden sind, ist vielleicht der Eindruck entstanden, die Innenminister wüssten nicht so recht, wie sie mit der Klage umgehen sollen. Es sind nicht alle Karten gleich auf den Tisch gelegt worden. Das macht in der Öffentlichkeit einen schlechten Eindruck. Aber ich bezweifle, dass dies in der Wirkung so nachhaltig ist, dass das Verfassungsgericht allein deswegen zu dem Schluss kommt, dass das vorgelegte Beweismaterial nicht ausreiche.
(sueddeutsche.de)
Bundespräsident Gauck