NPD-Verbot:Der Weg ist da

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Die Partei ist auf Basis des Grundgesetzes verbietbar.

Von Wolfgang Janisch

Noch ist es nicht so weit. Der Weg zu einem Verbot der NPD könnte sich als steinig erweisen - das hat das Scheitern des ersten Verbotsverfahrens gezeigt. Die Partei verfügt über einen gewieften Prozessvertreter, der alle Register ziehen wird, zumindest, um sie auf der Bühne der Verhandlung öffentlichkeitswirksam in die Märtyrerrolle zu rücken. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Vorentscheidung getroffen und das Hauptsacheverfahren eröffnet. Das Verbot ist damit zwar noch nicht ausgesprochen. Aber die NPD ist auf der Basis des Grundgesetzes verbietbar.

Das Verbotsverfahren fällt in eine Phase besorgniserregender Entwicklungen am rechten Rand der Gesellschaft. Die Zahl der Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte ist beängstigend hoch, und Ausländerfeinde formulieren immer offener ihre Parolen an der Grenze zur Volksverhetzung - oder jenseits davon.

In der mündlichen Verhandlung wird das Bundesverfassungsgericht daher echte Aufklärungsarbeit leisten müssen: Was von all diesen ausländerfeindlichen und hetzerischen Aktivitäten wächst auf dem Mist der NPD? Die Richter müssen unzweideutig nachweisen, dass die NPD - agitatorisch oder organisatorisch - die Parteienfreiheit des Grundgesetzes missbraucht, um Grundsätze wie die Menschenwürde zu unterhöhlen. Denn eine diffuse Widerwärtigkeit der Extremistenpartei reicht nicht für ein Parteiverbot.

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