NPD-Klagen:Gerichte als Bühne der Rechten

NPD-Verbotsverfahren

Man darf sie "Spinner" nennen und "Nazis", sagen die Gerichte: Die NPD-Mitglieder müssen mehr ertragen, als ihnen lieb ist.

(Foto: dpa)

Ja, man darf sie "Nazis" nennen. Und Familienministerin Schwesig darf als Ziel ausrufen, "dass die NPD nicht in den Landtag kommt". Immer wieder versucht die rechtsextreme Partei, ihr missliebige Äußerungen vor Gericht zu stoppen. Eine Auswahl.

Die NPD nutzt das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte gerne als Bühne. Immer wieder klagt die rechtsextreme Partei wegen der angeblichen Verletzung ihrer Rechte. Meist ist die Partei damit gescheitert. Eine Auswahl:

  • An diesem Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Mit der Äußerung "Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt" im Thüringer Landtagswahlkampf hat Familienministerin Manuela Schwesig nicht das Recht der NPD auf Chancengleichheit verletzt. Die Klage der NPD wurde zurückgewiesen.
  • Ende 2012 wollte sich die NPD von Karlsruhe ihre vermeintliche Verfassungstreue bestätigen lassen. Ein Vorhaben, das von Beginn an so gut wie keine Erfolgschancen hatte. Damit ist die Partei krachend gescheitert.
  • Zurückgewiesen hat das Bundesverfassungsgericht auch die Klagen der NPD gegen die Gültigkeit der Wahlen der ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff. Es hätte bei der Wahl eine Aussprache über die Kandidaten gebraucht, fand die NPD. Die Karlsruher Richter urteilten, die jeweiligen Bundesversammlungen hätten 2009 und 2010 verfassungskonform agiert.
  • Immer wieder geht es der Partei auch darum, wie andere über sie sprechen dürfen oder - aus ihrer Sicht - eben nicht sprechen dürfen. So monierten die Rechtsextremen, dass Bundespräsident Joachim Gauck sie "Spinner" genannt hatte. Das darf er, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
  • Auch als "Nazis" müssen sich die Mitglieder der Partei öffentlich bezeichnen lassen. Das entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht. Konkret ging es um den Fall des Hanauer Oberbürgermeisters Claus Kaminsky, der NPD-Mitglieder so genannt hatte.
  • Einem saarländischen Minister erlaubte der Landesgerichtshof, im Zusammenhang mit der Partei von "brauner Brut" und "Wiedergängern der alten Nazis" zu sprechen. Die NPD scheiterte mit ihrer Klage gegen SPD-Minister Ulrich Commerçon.
  • Einen Erfolg erzielte die NPD hingegen mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl, die die Rechtsextremen gemeinsam mit mehrere kleineren Parteien im Jahr 2013 angestrengt hatte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Hürde für verfassungswidrig.
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