NPD ist pleite:SPD und CSU streiten über Verbotsverfahren

Die NPD ist pleite - für die SPD dennoch kein Grund das Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei einzustellen. Doch die CSU sieht das anders.

Nachdem die NPD alle fest angestellten Mitarbeiter ihrer Parteizentrale in Berlin aufgrund ihrer desolaten finanziellen Lage entlassen muss, sind sich SPD und CSU über die Auswirkungen auf das Verbotsverfahren der Partei uneins. Nach Meinung der SPD-Innenminister hat die Geldnot der NPD keinen Einfluss auf das geplante Verfahren gegen die rechtsextreme Partei.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, dagegen sieht in der jüngsten Entlassung von Mitarbeitern durch die NPD einen zusätzlichen Grund, auf das NPD-Verbotsverfahren zu verzichten: "Dieser Umstand ist ein weiterer Nachweis für die parteipolitische Bedeutungslosigkeit der NPD", sagte der CSU-Politiker der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. "Sollte das Bundesverfassungsgericht, wovon ich ausgehe, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anwenden, muss es einen Verbotsantrag trotz materieller Verfassungswidrigkeit der NPD ablehnen."

Bei der SPD sieht man das anders. "Es wäre gelogen, wenn ich jetzt sagen würde, ich wäre nicht erfreut über eine solche Entwicklung", sagte Hamburgs Innensenator Michael Neumann zur Pleite der Berliner NPD-Zentrale. "Aber das ändert in der Sache nichts daran, dass das NPD-Verbotsverfahren ein richtiges ist." Neumann verwies auf die NPD-Landtagsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, deren finanzielle Situation weiter durch Steuergelder abgesichert sei.

Gleichzeitig appellierte er an den Bundestag, sich der Klage anzuschließen. "Wir haben als Innenminister der SPD-geführten Bundesländer schon die Erwartung, dass sich die Bundestagsfraktionen klar positionieren, und wir erwarten, dass der Bundestag dem Verbotsantrag beitritt", sagte Jäger. Bisher hat nur der Bundesrat einen Verbotsantrag beschlossen. Die Bundesregierung hat sich dagegen entschieden. Nach Artikel 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist als drittes Verfassungsorgan der Bundestag berechtigt, einen Verbotsantrag zu stellen.

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