NPD:Auf Bewährung

Gegen die Rechtsextremen geht die Regierung klug und maßvoll vor.

Von Wolfgang Janisch

Das Gesetz zur Trockenlegung des braunen Sumpfes nimmt Gestalt an. Der Bundesinnenminister hat einen Vorschlag für den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung vorgelegt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil angeregt hatte. Es ist ein maßvoller Entwurf geworden. Danach kann den rechtsextremen Verfassungsfeinden die staatliche Alimentierung entzogen werden, ohne zugleich das hohe Gut der Parteienfreiheit zu gefährden: Die Streichung der Staatsgelder bleibt dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, das Verfahren ist ähnlich streng wie beim Parteiverbot. Eine starke Garantie für die Chancengleichheit der Parteien ist wichtig in Zeiten, in denen das Parteienspektrum auseinanderdriftet.

Mit dem Entzug der staatlichen Finanzierung würde die NPD zum Verfassungsfeind auf Bewährung. Der Entwurf sieht eine Vier-Jahres-Frist vor, nach deren Ablauf eine Partei erneut Geld vom Staat beantragen kann. Das wird zwar womöglich weitere mühselige Auseinandersetzung produzieren, ist aber unumgänglich nach dem Geist des Grundgesetzes, das die Parteien ins Zentrum der Demokratie rückt. Und es kann einen Anreiz zur Rückkehr in die Reihe der Demokraten sein, wenigstens in der Theorie. Ob allerdings die NPD - falls sie die Streichung der Gelder überhaupt überlebt - das Angebot zur Läuterung wahrnehmen wird, ist fraglich. Eine Partei, die sich prinzipienfest im Vorgestern eingerichtet hat, dürfte kaum resozialisierungsfähig sein.

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