Norbert Lammert:Lammert will Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl ändern

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Norbert Lammert kämpft seit Langem für ein verständlicheres Wahlrecht. (Foto: dpa)
  • Bundestagspräsident Norbert Lammert will noch vor der Bundestagswahl das Wahlrecht reformieren.
  • Da alle Überhangmandate seit der Reform von 2013 ausgeglichen werden müssen, befürchtet Lammert eine Aufblähung des Bundestags.
  • Lammerts Vorschlag sieht vor, eine Höchstgrenze von Abgeordneten festzulegen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Abgeordneten. Derzeit sitzen aber 630 Frauen und Männer im Parlament. Nach der Bundestagswahl 2017 könnten es sogar mehr als 700 sein. Schuld daran ist das Wahlrecht und der darin vorgeschriebene Vollausgleich aller Überhangmandate. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will das nicht länger hinnehmen. "Ich werde noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Initiative zur Änderung des Wahlrechts starten", kündigte Lammert jetzt an. Seiner Ansicht nach ist es "trotz der knappen Zeit immer noch möglich, dass ein neues Wahlrecht bereits für die Bundestagswahl 2017 gilt".

Lammert bemüht sich bereits seit Langem um Änderungen. Er beklagt, dass derzeit vor der Wahl niemand wisse, wie viele Mandate zu vergeben seien. Und er moniert, dass das geltende Recht so kompliziert sei, dass nicht einmal eine Handvoll Bundestagsabgeordneter "unfallfrei" die Mandatsberechnung erklären könne. Vor allem aber macht ihm die mögliche Aufblähung des Bundestags Sorgen.

Seit der im Jahr 2013 beschlossenen Wahlrechtsreform werden alle Überhangmandate ausgeglichen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zustehen. Da beim jetzt vorgeschriebenen Ausgleich dieser Überhangmandate aber sowohl der Proporz zwischen den Bundesländern als auch der zwischen den Parteien erhalten werden muss, können bereits wenige Überhangmandate zu einer erheblichen Erweiterung des Bundestags führen.

Lammert will eine "Kappungsgrenze" für den Bundestag

Lammert konstatiert zwar, dass durch das aktuelle Recht der Bundestag unter Wahrung des Erststimmen-Ergebnisses proportional nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zusammengesetzt ist. Er beklagt aber das damit verbundene erhebliche Vergrößerungsrisiko. Der Bundestagspräsident hat deshalb bereits im April einen Vorschlag präsentiert, mit dem er dieses Risiko reduzieren will. Da der Vorschlag weder Änderungen bei der Zahl der Wahlkreise noch die Einführung des Einstimmen-Wahlrechts oder einer Bundesliste statt der bisher üblichen Landeslisten vorsieht, könnte er tatsächlich noch vor der Wahl realisiert werden.

Lammert will eine Höchstzahl an Abgeordneten festlegen. Diese "Kappungsgrenze" könne bei der aktuellen Abgeordnetenzahl 630 liegen, aber auch etwas darunter oder darüber, sagt er. Anfallende Überhangmandate sollen komplett erhalten bleiben. Ausgleichssitze für diese Überhangmandate soll es zwar weiter geben, aber nur bis die festgelegte Kappungsgrenze erreicht ist.

Bei den vergangenen beiden Bundestagswahlen hat die Union alle Überhangmandate gewonnen, auch 2017 dürfte sie mehr erzielen als die Konkurrenz. Durch den Lammert-Vorschlag würden also voraussichtlich SPD, Grüne und Linke leicht benachteiligt, da sie nicht mehr für alle Übergangmandate der Union einen Ausgleich bekämen. Auch deshalb gibt es bisher keine Anzeichen dafür, dass sich alle Bundestagsfraktionen auf den Lammert-Vorstoß verständigen könnten.

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