Ein Kommentar von Joachim Käppner

Der neuerliche Wahlkampf in Hessen - und wie die Lehren aus dem Fall der Münchner "U-Bahn-Schläger" Roland Koch beeinflussen.

Sie erschienen wie die Personifizierung jener Ängste, die viele Menschen in sich tragen, ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht: zwei Gestalten, im Zerrbild der Überwachungskamera nur verschwommen zu erkennen, brutal, erbarmungslos, Chiffren entgrenzter Gewalt. Die Münchner "U-Bahn-Schläger", die kurz vor Weihnachten 2007 spätabends in einer verlassenen Station einen alten Herrn fast zu Tode geprügelt und getreten hatten, wurden zu Phantomen der Furcht.

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Roland Koch will's in Hessen wieder wissen. (© Foto: dpa)

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Das Horrorvideo aus dem realen Leben löste Entsetzen in der Republik aus sowie ein politisches Erdbeben, dessen Ausmaß den Verursachern, den bald gefassten ausländischen jungen Schlägern selbst, höchstens vage bewusst war.

Ihretwegen aber hat Roland Koch am Wochenende wieder einen Wahlkampf der Hessen-CDU eröffnen müssen, ihretwegen stürzte er im Wahlkampf vor Jahresfrist tief. Und hätte Andrea Ypsilantis SPD nicht anschließend die Kunst des politischen Selbstrufmords zu unerreichter Meisterschaft entwickelt, stünde der Populist aus Hessen jetzt schwerlich vor seinem Comeback.

Koch hatte im Wahlkampf den Münchner Mordversuch zur Großkampagne ausgeschlachtet. Im Visier hatte er junge Gewalttäter mit Migrationshintergrund - und das als zu lax und zu lau verschrieene Jugendstrafrecht. Schuld an allem, suggerierte Koch, sei das weltfremde, multikulti-versessene, rot-grüne Establishment.

Was ist geblieben, ein Jahr danach? Erstens die Erfahrung, dass die Wähler weit reifer sind als Koch annahm. Sie sorgten sich, mit Recht, um ihre Jobs und die Schulen ihrer Kinder statt sich von einem schrecklichen Einzelfall, der Tat zweier ins Asoziale abgeglittener Außenseiter, Angst einjagen und sich einreden zu lassen, die Straßen würden von kriminellen Türkenbanden beherrscht. Koch hat, wie die jüngsten Wahlreden nahelegen, diese Lektion sehr wohl gelernt.

Zweitens aber hat sich gezeigt, dass sich das so gescholtene Jugendstrafrecht, ein Lieblingsfeindbild der Union, der Herausforderung souverän gestellt hat. Anders als das Klischee es will, kann es sehr wohl hart strafen - wenn es nötig ist. Und es war in diesem Fall nötig: Im Sommer wurde der während des U-Bahn-Überfalls 17-jährige Grieche zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die fast an die Höchstgrenze von zehn Jahren reichte.

Die immer wiederkehrenden, aufgeregten Attacken gegen das im Wesentlichen aus der sozialliberalen Reformära stammende Jugendstrafrecht verbergen nämlich, dass eben dieses eine enorme Erfolgsgeschichte ist. Es hat, durch Verzicht auf übertriebene Härte, Tausende junge Menschen vor dem Abgleiten in eine kriminelle Karriere bewahrt. Wenn es manchmal tatsächlich kaum begreifliche Milde zeigt, liegt das nicht an seinen Möglichkeiten, sondern an Defiziten in der Justiz: gleichmütigen Staatsanwälten, von der Zahl der Fälle überforderten Richtern - schlechter Anwendung eben.

Das Münchner Gericht vermied freilich auch ein Dauerproblem der Jugendgerichtspraxis: Bei Heranwachsenden, also 18- bis 20-Jährigen, wird allzu oft das mildere Jugendrecht angewandt. Dies war eigentlich einmal als Ausnahme gedacht für Täter mit eindeutigen Entwicklungsrückständen. Eingebürgert hat sich aber, eher aus Gewohnheit denn einem tieferen Sinn folgend, das Gegenteil, so als ob die brutale Tat eines Volljährigen schon der Beweis eines solchen Rückstands und der Täter deshalb wie ein 14-Jähriger zu behandeln sei. Die Münchner Richter behandelten den zweiten Schläger, damals 20 Jahre alt, aber als das, was er war: als Erwachsenen, der nun für seine Untat einstehen muss. Eine Perspektive zur Besserung erhielt er, mit zwölf Jahren Haft, dennoch.

Mag also sein, dass das Jugendstrafrecht hier und da der Reform bedarf. Was es aber nicht braucht, ist die Gegenreform - jenen hilflosen Schrei nach Härte, der Stärke fordert und in Wahrheit nichts als Schwäche zeigt.

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(SZ vom 29.12.2008/vw)