Neuregelung in der katholischen Kirche:Exkommunikation light

Still und heimlich über staatliche Stellen aus der Kirche austreten? So einfach nicht! Ein Brief des Bischofs weißt nun noch einmal auf die Exkommunikation hin und beendet einen Streit, bei dem es um das Verhältnis von Staat und Kirche geht. Und letztlich geht es auch um Geld: um die Kirchensteuer.

Matthias Drobinski

Wer von nun an aus der katholischen Kirche austritt, bekommt Post. Einen Brief, unterschrieben vom örtlichen Pfarrer, geschrieben jedoch von der deutschen Bischofskonferenz. "Ihre Entscheidung ist mir, wie Sie verstehen werden, keineswegs gleichgültig", heißt es dort, und: "Ich würde gerne mit Ihnen über die Gründe sprechen und habe als Seelsorger auch die Pflicht, die Motivation Ihres Kirchenaustritts zu erfragen."

So weit, so besorgt, doch dann wird der Ton schärfer: "Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie allerdings auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht." Der Kirchenaustritt sei "eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft".

Wer austritt, darf weder beichten noch die Kommunion empfangen, die Firmung oder die Krankensalbung ("außer in Todesgefahr"), darf keine kirchlichen Ämter und Funktionen übernehmen, nicht Tauf- und Firmpate sein. Für eine kirchliche Hochzeit braucht er die Erlaubnis des Bischofs und muss versprechen, mögliche Kinder katholisch zu erziehen. Und falls er nicht "vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt" hat, kann ihm das kirchliche Begräbnis verweigert werden.

Letztlich geht es um viel Geld: um die Kirchensteuer

Wie viele Menschen nach der Lektüre des Schreibens ein erschrockenes "daran hab ich gar nicht gedacht!" hervorstoßen und reuig zurückkehren, mag dahingestellt bleiben. Die Sorge ums Seelenheil steht bei dem Brief ohnehin nicht an erster Stelle. Vor allem beendet er einen jahrelangen Streit der deutschen Bischöfe mit dem Vatikan, ob die Austrittserklärung vor einer staatlichen Behörde ein richtiger Kirchenaustritt ist oder nicht. Es ist ein Streit, bei dem es auch grundsätzlich ums Verhältnis von Staat und Kirche geht, und letztlich um viel Geld: um die Kirchensteuer.

Für die deutschen Bischöfe war immer klar: Wer vor dem Standesbeamten oder beim Amtsgericht seinen Austritt erklärt, bricht öffentlich mit der Kirche und ist damit automatisch exkommuniziert. In Rom aber sah man die Sache anders. Hatte doch der Päpstliche Rat für Gesetzestexte 2006 mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes erklärt: Es reicht nicht, einfach zu einer staatlichen Stelle zu gehen. Erst, wenn der Glaubensabfall gegenüber einem Pfarrer oder Bischof öffentlich gemacht wird, gilt der Austritt als Austritt.

Und dann war da noch Hartmut Zapp, der pensionierte Kirchenrechtler. Der ging im Juli 2007 aufs Standesamt des Städtchens Staufen im Breisgau und erklärte, er sei zwar gläubiger Katholik, wolle aber aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, kurz gesagt: keine Kirchensteuer mehr zahlen. Das geht nicht, sagte das Erzbistum Freiburg. Das geht, sagte das Freiburger Verwaltungsgericht. Eine staatliche Stelle könne eben nur den Austritt aus der Körperschaft bestätigen, alles andere sei das Problem der Kirche. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wiederum gab dem Erzbistum recht. Daraufhin ging Zapp vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig; kommenden Mittwoch findet dort die Verhandlung statt.

Ein Kompromiss, der nur für Deutschland gilt

Die Bischöfe hatten den Termin mit Bangen erwartet: Gewinnt Zapp, wackelt das deutsche Kirchensteuersystem. Längst führten sie Gespräche mit dem Vatikan, wie das zu verhindern sei, doch die Verhandlungen zogen sich hin. In der Kurie gibt es viele, die der Kirchensteuer skeptisch gegenüberstehen. Es hat aus ihrer Sicht die Kirche in Deutschland zwar reich, aber auch satt und angepasst gemacht.

Und so ist bei den Bischöfen einige Erleichterung zu spüren, dass wenige Tage vor der Verhandlung der mit Rom ausgehandelte Kompromiss veröffentlicht werden kann, der ausdrücklich nur für Deutschland gilt. Die Deutschen tragen den Wünschen aus Rom Rechnung, indem sie dem Ausgetretenen einen Brief hinterherschicken. Und sie rücken von ihrer Position ab, dass ein Austritt automatisch die Exkommunikation nach sich zieht. Die faktischen Konsequenzen bleiben die gleichen - aus der Exkommunikation wird die Exkommunikation light.

Die Leipziger Richter dürften nun kaum noch dem Kirchensteuerverweigerer Zapp recht geben, denn der kann sich nicht mehr darauf berufen, dass der Papst im Grunde auf seiner Seite steht. Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering nennt die Einigung "pragmatisch". Die theologische Frage aber bleibt: Glaubt nur, wer zahlt?

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