Neuordnung des Föderalismus:Solidarpakt kommt ins Grundgesetz

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Die Ost-Ministerpräsidenten setzen sich schon vor Beginn der entscheidenden Sitzung der Förderalismuskommission durch. Und das Bundeskriminalamt erhält nun doch mehr Kompetenzen.

Von Philip Grassmann

Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben sich bei ihrem Treffen in Berlin mehrheitlich auf eine Verhandlungslinie für die entscheidende Sitzung der Föderalismuskommission verständigt. Das Gremium tagt an diesem Freitag, um einen Vorschlag für die Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beschließen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder und CSU-Chef Edmund Stoiber auf einer Pressekonferenz zum Thema Föderalismus. (Foto: Foto: dpa)

Im Streit um die Aufnahme des Solidarpakts in die Verfassung zeichnete sich ab, dass die Vereinbarung, die den ostdeutschen Ländern bis 2019 Hilfen in Höhe von 156 Milliarden Euro garantiert, in einem neuen Artikel in allgemeiner Form erwähnt werden solle. Näheres solle ein Bundesgesetz regeln.

Das BKA soll auch präventiv tätig werden können

Die konkreten Summen sollen in einem Begleittext zu dem angestrebten Reformvorschlag aufgenommen werden. Allerdings blieben einige Regierungschefs bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung in diesem Punkt. Bewegung gab es auch in der Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) zusätzliche Kompetenzen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus erhalten soll.

Die Länder signalisierten hier Entgegenkommen. Demnach soll das BKA auch präventiv tätig werden können. Allerdings bestehen sie im Gegenzug darauf, dass der Zivil- und Katastrophenschutz in ihre Zuständigkeit fällt. Im Streit um die Hochschul- und Bildungspolitik wollen die Länder dem Bund nur ein eng begrenztes Mitspracherecht bei Zugang und Abschlüssen von Studiengängen zugestehen.

Insbesondere die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion bestehen aber auf weit reichenderen Zuständigkeiten, etwa für die Erhebung von Studiengebühren und die Qualitätssicherung.

Beim Umweltschutz sind die Länder bereit, dem Bund die Zuständigkeit zuzugestehen. Sie verlangen dabei allerdings das Recht, in einigen Gebieten von den Bundesvorgaben abweichen zu dürfen. Eine Abstimmung über die Verhandlungslinie gab es allerdings nicht.

Schröder und Stoiber sind einer Meinung

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) äußerten sich nach einem Treffen der Länderchefs im Kanzleramt optimistisch, dass eine Einigung gelingen werde. Das Thema Föderalismusreform sei aber bei dem Treffen nicht angesprochen worden, um die Kompromissfindung zu erleichtern hieß es.

Schröder sagte, die Chancen stünden gut. Er hoffe auf ein gutes Ergebnis. Stoiber, der gemeinsam mit SPD-Chef Franz Müntefering die Föderalismuskommission leitet, sagte, ein Scheitern wäre schlecht für Deutschland. Schröder bekräftigte seine Vorbehalte, den Solidarpakt in die Verfassung aufzunehmen.

Ein Pakt für gleiche Lebensverhältnisse

Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse stehe bereits im Grundgesetz, sagte er. Der Pakt sei eine Maßnahme dazu. In Regierungskreisen wurde eine Einigung beim Thema Bildung erwartet. Allerdings müssten Programme wie der Ausbau von Ganztagsschulen weiter für den Bund möglich sein.

Skeptisch wurde die von den Ländern verlangte Zuständigkeit beim Katastrophenschutz gesehen. Dies könne den schnellen und flexiblen Einsatz der Kräfte gefährden.

© SZ vom 17.12.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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