Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker war einem DNS-Gutachten zufolge wahrscheinlich nicht an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 beteiligt. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, stammen DNS-Spuren, die nach dem Mord gefunden worden waren, definitiv nicht von Becker.
Dabei geht es um sogenannte Mischspuren, die in einem Motorradhandschuh, in einem Helm neben dem Tat-Motorrad sowie in einer Motorradjacke im Fluchtauto gefunden worden waren. Nach dem Gutachten des Bundeskriminalamts sei Becker als Mitverursacherin der Spuren ausgeschlossen.
Nach den bisherigen Untersuchungen der drei Spuren war eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen.
Deshalb hatte die Bundesanwaltschaft vor kurzem offiziell Ermittlungen gegen die 55-Jährige eingeleitet, um von ihr eine DNS-Probe entnehmen zu können.
Becker war im Besitz der Tatwaffe
Becker war einen Monat nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern zusammen mit Günter Sonnenberg, einem der Buback-Attentäter, im süddeutschen Singen festgenommen worden - im Besitz der Tatwaffe.
1977 wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt; 1989 begnadigte sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Buback-Mordes war 1980 eingestellt worden.