Von D. Kuhr

Bei einer Scheidung geht es nicht immer gerecht zu - damit die Partner besser geschützt werden, plant die Justizministerin die Reform des ehelichen Güterrechts.

Wenn ein Paar sich trennt, streiten die Beteiligten oft monatelang ums Geld. Dabei geht es nicht immer fair zu. Die Bundesregierung will die Situation nun verbessern: Im Falle einer Scheidung sollen Ehepartner künftig stärker vor Manipulationen des Vermögens geschützt werden.

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Wenn eine Ehe zerbricht, gibt es oft Streitereien - meist ums Geld. (© Foto: dpa)

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Dazu will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch eine Reform des ehelichen Güterrechts beraten. "Wir wollen ein paar Dinge bereinigen, die uns in der Vergangenheit als grob ungerecht aufgefallen sind", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), aus deren Haus der Referentenentwurf stammt.

Die neuen Vorschriften bringen in erster Linie Änderungen für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er gilt immer dann, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, und ist daher der häufigste Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft werden die Ehepartner im Fall der Scheidung je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen aus ihrer Ehe beteiligt. Bei diesem Grundsatz bleibe es auch weiterhin, betonte Zypries.

Neue Stichtage

Künftig soll ein Partner es aber schwerer haben, sein Vermögen quasi in letzter Minute zu verprassen. "Bislang galt: Was weg ist, ist weg", sagte Zypries. "Das wollen wir ändern." Auch sollen Schulden, die ein Partner bei der Hochzeit hatte und im Laufe der Ehe tilgte, bei der Berechnung des Zugewinns in Zukunft berücksichtigt werden.

Die Reform kann in bestimmten Fällen zu gravierenden Abweichungen führen, wie ein Beispiel zeigt: Der Mann hat bei der Hochzeit 30.000 Euro Schulden und bei der Scheidung ein Vermögen von 20.000 Euro. Die Frau hatte zu Beginn weder Schulden noch Vermögen, am Ende der Ehe aber besitzt sie 50.000 Euro.

Da Schulden, die mit in die Ehe eingebracht wurden, bislang nicht berücksichtigt werden, müsste die Frau dem Mann nach derzeit geltendem Recht 15.000 Euro zahlen (die Hälfte des Betrags, um den ihr Vermögen das des Mannes übersteigt). Nach neuem Recht bekäme er nichts, da beide ihr Vermögen während der Ehe um 50.000 Euro gemehrt haben.

Bürokratischer Aufwand soll gemindert werden

Auch vor Manipulationen des Vermögens soll das neue Gesetz besser schützen. Für die Berechnung des Zugewinns ist bislang der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Wie viel der Partner aber tatsächlich bekommt, richtet sich danach, wie viel Vermögen am Tag der rechtskräftigen Scheidung noch vorhanden ist.

Da zwischen Antrag und Scheidung viel Zeit liegen kann, haben zahlungsunwillige Partner es bislang leicht, das Vermögen noch auszugeben. Künftig ist daher auch für den tatsächlichen Ausgleichsanspruch der Tag des Scheidungsantrags maßgeblich.

Zudem will die SPD-Ministerin die Arbeit von Betreuern erleichtern, indem sie den bürokratischen Aufwand mindert. Betreuer müssen zwar weiterhin dem Vormundschaftsgericht detailliert belegen, wie sie das Geld des Betreuten verwendet haben. Sie benötigen aber seltener im Voraus eine Genehmigung für jede Ausgabe. Geplant ist, dass das Gesetz im September 2009 zusammen mit Reformen im Familienrecht in Kraft tritt.

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(SZ vom 20.8.2008/vw)