Die Bürger können sich bald wehren, wenn Gerichts- und Ermittlungsverfahren zu lange dauern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die "Verzögerungsrüge" einführen. Für jeden Monat Säumigkeit soll Schmerzensgeld fällig werden.
Die Bürger können sich künftig wehren, wenn Gerichts- und Ermittlungsverfahren in Deutschland zu lange dauern: Ein neues Gesetz soll ihnen erstmals die Möglichkeit geben, in solchen Fällen "Verzögerungsrüge" zu erheben, Wiedergutmachung und Schadenersatz zu verlangen.
Keine Ausreden mehr: Justitia soll schneller arbeiten. (© Foto: ddp)
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Das Gesetz sieht auch eine Art Schmerzensgeld vor, wenn Richter oder Staatsanwälte zu langsam arbeiten: hundert Euro "für jeden vollen Monat der Verzögerung". Besonders säumige Gerichte können im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.
Die bisher üblichen Ausreden werden nicht anerkannt: Eine Überlastung der Gerichte und angespannte Personalsituation schützt nicht vor der Verurteilung zu Wiedergutmachung und Schadenersatz durch das "Entschädigungsgericht".
Auf diese Weise soll offenbar auch eine Personalaufstockung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erzwungen werden, weil dies unter dem Strich billiger kommt als die ständige Verurteilung zu Entschädigungsleistungen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf "über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" soeben den Landesjustizministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.
Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Ministerin einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das Straßburger Gericht hat die Bundesrepublik immer wieder wegen zu langer Dauer von Prozessen verurteilt.
Wenn drei Instanzen 29 Jahre dauern
In einem Fall, der in Straßburg 2006 entschieden wurde, hatte der Kläger für ein erstes Urteil auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall 16 Jahren warten müssen. In einem anderen Fall, es ging um Amtshaftung für eine Baugenehmigung, hatte das deutsche Verfahren für drei Instanzen fast 29 Jahre gedauert.
Und erst jüngst, im Urteil Wildgruber gegen Deutschland vom 21. Januar 2010, rüffelten die Straßburger Richter das deutsche Familiengericht: Die Eltern stritten um das Sorgerecht für ihre Kinder, die zu Beginn des Prozesses sieben und vier Jahre alt waren. Allein in der ersten deutschen Gerichtsinstanz dauerte das Verfahren fünfeinhalb Jahre.
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Das steht doch vor jeder 'Amtsstube'.
Justizia ist eine Schnecke!
wer soll das glauben?
Richter sind Götter. Unverletzlich.
Bitte hier melden, wer EINEN Fall kennt, wo ein Richter z.B. wegen Befangenheit getauscht wurde.
In meinem Fall hat die Richterin *absolut* nachweislich Schadensersatz verhindert, einfach durch Untätigkeit. Sie hat so lange gewartet, bis der Beklagte konkurs ging (1,5J). Danach bekam ich zwar Recht, aber es half nichts mehr. Alles Bemühen im Vorfeld half nichts, wurde kommentarlos abgeschmettert. Wir *wussten*, dass die Richterin mit dem Beklagten und dessen Gutachter verbandelt ist, allein, es half nichts. Damals war ich kurz vor der Selbstjustiz... mein damaliger Anwalt war demoralisiert. Zitat "Das kennt man sonst nur aus schlechten Romanen".
Und nun sollte das alles besser werden, die Götter, um die es hier geht, müssen es nur noch genehmigen?
Da muss ich lachen.
DW
Das Gesetz sieht auch eine Art Schmerzensgeld vor, wenn Richter oder Staatsanwälte zu langsam arbeiten: hundert Euro "für jeden vollen Monat der Verzögerung".
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Und ab wann gilt es als zu spät? Durchschnittliche Verfahrensdauer beim VG Köln: 3 Jahre.
Lächerliche Initiative.
Die Antwort liegt schlicht darin begründet, dass die allermeisten Gerichte von den Ländern sgetragen werden, d. h., dass die Länder für deren Ausstattung auch in personeller Hinsicht sorgen müssen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Richter ihr Dienstrecht (als Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit) quasi selber inhaltlich ausgestalten (man denke z. B. an den Hängemattenbeschluss); dann auch an das Selbstbild, das viele Richter haben, dass sie sich selber als Selbstzweck ansehen statt als Dienstleister ( ja, auch Rechtsprechung ist eine staatliche Dienstleistung).
Dem ist aber nur schwer beizukommen. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre der Einheitsrichter, der zwischen den Gerichtsbarkeiten versetzbar wäre. Beispiel: Als die Sozialhilfe aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit in die Sozialgerichtsbarkeit wechselte, gingen nicht etwa die Richter mit, die blieben bei den VGen hocken, bei den SozG wurde den eh schon überlasteten Richtern noch mehr draufgepackt (noch längere Verfahrensdauern). Der Personalüberhang bei den VG konnte nur durch natürliche Fluktuation abgegaut werden, die Richter nicht versetzt werden. der Bürger zahlt`s doppelt, einmal das überschüssige Personal, zum anderen bei den SozG schlechter Service....
dann werden die Richter halt in Zukunft statt 2 Minuten für die Genehmigung einer Hausdurchsuchung nur noch 1 Minute verwenden und im Zweifel gehts dann gegen den Angeklagten, wenn keine Zeit mehr ist für die Beweisaufnahme.
Mehr Druck führt immer nur zu mehr Fehlern.
Paging