Von Heribert Prantl

Die Bürger können sich bald wehren, wenn Gerichts- und Ermittlungsverfahren zu lange dauern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die "Verzögerungsrüge" einführen. Für jeden Monat Säumigkeit soll Schmerzensgeld fällig werden.

Die Bürger können sich künftig wehren, wenn Gerichts- und Ermittlungsverfahren in Deutschland zu lange dauern: Ein neues Gesetz soll ihnen erstmals die Möglichkeit geben, in solchen Fällen "Verzögerungsrüge" zu erheben, Wiedergutmachung und Schadenersatz zu verlangen.

Justizia, ddp

Keine Ausreden mehr: Justitia soll schneller arbeiten. (© Foto: ddp)

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Das Gesetz sieht auch eine Art Schmerzensgeld vor, wenn Richter oder Staatsanwälte zu langsam arbeiten: hundert Euro "für jeden vollen Monat der Verzögerung". Besonders säumige Gerichte können im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden.

Die bisher üblichen Ausreden werden nicht anerkannt: Eine Überlastung der Gerichte und angespannte Personalsituation schützt nicht vor der Verurteilung zu Wiedergutmachung und Schadenersatz durch das "Entschädigungsgericht".

Auf diese Weise soll offenbar auch eine Personalaufstockung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erzwungen werden, weil dies unter dem Strich billiger kommt als die ständige Verurteilung zu Entschädigungsleistungen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf "über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" soeben den Landesjustizministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Ministerin einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Das Straßburger Gericht hat die Bundesrepublik immer wieder wegen zu langer Dauer von Prozessen verurteilt.

Wenn drei Instanzen 29 Jahre dauern

In einem Fall, der in Straßburg 2006 entschieden wurde, hatte der Kläger für ein erstes Urteil auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall 16 Jahren warten müssen. In einem anderen Fall, es ging um Amtshaftung für eine Baugenehmigung, hatte das deutsche Verfahren für drei Instanzen fast 29 Jahre gedauert.

Und erst jüngst, im Urteil Wildgruber gegen Deutschland vom 21. Januar 2010, rüffelten die Straßburger Richter das deutsche Familiengericht: Die Eltern stritten um das Sorgerecht für ihre Kinder, die zu Beginn des Prozesses sieben und vier Jahre alt waren. Allein in der ersten deutschen Gerichtsinstanz dauerte das Verfahren fünfeinhalb Jahre.

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