Neues Gesetz:Bundesrat verlängert Verjährungsfristen von Sexualstraftaten

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern bestätigt.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern bestätigt. Das von der Länderkammer am Freitag gebilligte Gesetz sieht unter anderem eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch vor.

Die Neuregelung führt dazu, dass alle schweren Sexualdelikte frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers verjähren. Diese Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere 20 Jahre verlängert werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren künftig erst nach 30 Jahren statt bisher schon nach drei Jahren.

Außerdem sollen künftig für die Opfer belastende Mehrfach-Vernehmungen so weit wie möglich vermieden werden, indem die Aussagen auf Video aufgezeichnet werden. Zudem wird die Öffentlichkeit von Verfahren mit minderjährigen Opfern grundsätzlich ausgeschlossen.

Das vom Bundestag im März verabschiedete Gesetz geht auf Empfehlungen des Runden Tisches zum sexuellen Kindesmissbrauch zurück.

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