Von Johannes Boie

Neue Strafmöglichkeit für die deutschen Gerichte: Mehrere Bundesländer wollen künftig auch Taten, die keine Verkehrsdelikte sind, mit Führerschein-Entzug als Hauptstrafe ahnden. Doch die FDP hat große Vorbehalte.

Mehrere Bundesländer wollen künftig auch Taten, die keine Verkehrsdelikte sind, mit Fahrverboten ahnden. Damit könnten etwa auch Diebe oder Gewalttäter mit dem befristeten Entzug des Führerscheins bestraft werden. Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg soll am Donnerstag über einen entsprechenden Vorschlag des Landes Niedersachsen abgestimmt werden. Dieser wird bereits von mindestens der Hälfte der Justizminister befürwortet.

Gültige Führerscheine, 1998 Bild vergrößern

Wenn die Haftstrafe zu viel und die Geldstrafe zu wenig ist: Der vorübergehende Führerschein-Entzug soll künftig eine Hauptstrafe werden, die auch auf Taten angewendet werden kann, die keine Verkehrsdelikte sind. (© dpa)

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Gleichzeitig sollen Fahrverbote von einer Neben- zu einer Hauptstrafe aufgewertet werden. Der Führerschein-Entzug soll künftig also auch ohne Geld- oder Haftstrafe verhängt werden können. Der Vorstoß kommt von Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU). Er sagte, das Instrumentarium für Richter müsse erweitert werden, denn in vielen Fällen sei "eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig."

Der Vorschlag wurde bereits auf dem Vorbereitungstreffen des Länder Strafrechtsausschusses vergangenen Mittwoch diskutiert und von einer knappen Mehrheit befürwortet. Stimmen die Minister ihm zu, könnte daraus eine Gesetzesinitiative im Bundesrat entstehen.

Zustimmung wird bereits in der Regierung signalisiert. Die Rechtsexpertin der CDU im Bundestag, Andrea Voßhoff, sagte, Führerschein-Entzug könne eine "angemessene Reaktion" sein: "Mobilität hat eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft." Die Strafe könne deshalb starke Wirkung auf den Täter haben.

Gegenwind kommt dagegen aus FDP- und SPD-geführten Behörden und Ländern. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) unterstützt zwar die Aufwertung des Führerschein-Entzugs von der Neben- zur Hauptstrafe, sie sagte aber auch: "Ich verspreche mir keinen Nutzen von einem Fahrverbot, das nicht im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt steht."

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