Der Vorstoß des Berliner Innensenators Erhart Körting zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren trifft bei Innenministern der Union auf Ablehnung.

Mit Aussagen zur Abschaltung der V-Leute bei der NPD in den SPD-regierten Bundesländern ist Berlins Innensenator Ehrhart Körting bei Innenministern der CDU und der CSU auf breite Ablehnung gestoßen.

Bild vergrößern

(© Foto: dpa)

Anzeige

"Ein Abschalten der V-Leute in der NPD ist unverantwortlich", sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Zeitung Die Welt. "Solange die Gefahr des Scheiterns besteht, wäre aber auch ein neuer Versuch für ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht fahrlässig."

Wenn ein erneutes NPD-Verbot scheitere, würde die rechtsextremistische Partei sicherlich Aufwind bekommen, sagte Schünemann. Niedersachsen habe, wie auch die SPD, per Gutachten feststellen lassen, dass man die NPD von der Parteienfinanzierung ausschließen könnte. "Dieser Vorschlag sollte nun von allen Ländern, egal ob SPD- oder CDU-regiert, vorangetrieben werden, um so gegen die verfassungsfeindlichen Umtriebe der NPD vorzugehen", schlug der CDU-Politiker vor.

Auch der bayerische Innenminister Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte seine SPD-Kollegen: "Es ist völlig unprofessionell, wenn ein Landesinnenminister öffentlich verkündet, in welchen extremistischen Bereichen er Informationsquellen hat und wo er auf solche verzichtet."

Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm nannte Körtings Aussagen inakzeptabel. Beide Unionspolitiker lehnten wie auch Baden-Württemberg eine Abschaltung ihrer V-Leute ab.

Herrmann kritisierte Körtings Vorstoß zudem als unabgestimmt, falsch und gefährlich. Weder beim gewaltbereiten Rechtsextremismus noch beim islamischen Fundamentalismus könne auf die Informationen von V-Leuten verzichtet werden. "Der Verfassungsschutz und die anderen Sicherheitsbehörden sind auf diese Informationsquellen dringend angewiesen", sagte Herrmann.

Körting hatte gestern erklärt, dass es in den SPD-regierten Ländern Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin keine V-Leute mehr in Bundes- oder Landesvorständen sowie anderen vergleichbaren NPD-Gremien gebe. Damit seien die Voraussetzungen für ein neues Verbotsverfahren erfüllt, sagte er dem Neuen Deutschland.

2003 war ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht spektakulär geplatzt, weil sich das Belastungsmaterial vor allem auf die Aussagen von V-Leuten stützte. Als Voraussetzung für ein neues Verfahren gilt, dass die Behörden alle V-Leute in den Führungsebenen der NPD abschalten. Den Antrag für ein Parteiverbot können die Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stellen.

Leser empfehlen 

(Reuters/dpa/AP/liv/odg)