Neuer Generalbundesanwalt gesucht:SPD-Länder unterstützen Range

Aufatmen im Justizministerium: Der Kandidat für den Posten des Generalbundesanwalts, Harald Range, findet nach SZ-Informationen die Zustimmung der SPD-Länder. Der ersten Bewerber von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte aufgegeben.

Susanne Höll, Berlin

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kann darauf zählen, ihren neuen Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts im Bundesrat durchzusetzen. Aus mehreren SPD-geführten Ländern verlautete, man wolle den bisherigen Leiter der Generalstaatsanwaltschaft im niedersächsischen Celle, Harald Range, mittragen. Es gebe keine Einwände gegen den 63-jährigen Juristen, auch sei er zweifellos fachlich für das Spitzenamt in Karlsruhe geeignet.

Verabschiedung der Generalbundesanwältin Monika Harms

Er soll der neue Generalbundesanwalt werden: Harald Range.

(Foto: dpa)

Eine endgültige Absprache wollen die Justizminister der SPD-regierten Länder am Montag treffen. Sie hatten vor zwei Wochen die Pläne Leutheusser-Schnarrenbergers durchkreuzt, den bisherigen Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl zum neuen Generalbundesanwalt zu küren. Ihren Widerstand hatten sie mit Bedenken an Schmalzls professioneller Eignung begründet. Zudem waren zahlreiche Sozialdemokraten darüber verärgert, dass die Justizministerin die SPD-Länder erst spät über ihren Personalvorschlag informiert hatte. Diesmal suchte Leutheusser-Schnarrenberger früh das Gespräch mit den Ländern, was dort begrüßt wurde.

Auch die Bundesregierung geht inzwischen davon aus, dass die Personalfrage im zweiten Anlauf gelöst werden kann und plant, Range Mitte November im Bundeskabinett zu nominieren. Der Bundesrat könnte dann in seiner Sitzung am 4. November die Ernennung billigen. Der Posten des Generalbundesanwalts ist seit einer Woche vakant, weil die bisherige Leiterin Monika Harms in den Ruhestand ging. Die Bundesregierung plant, Ranges Amtszeit zu dessen 65. Geburtstag im Jahr 2013 um zwei Jahre zu verlängern, damit er vier Jahre im Amt bleiben kann.

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