Neue Verhandlungsrunde:Nur Kosmetik bei der Erbschaftsteuer

Im Dauerstreit um die Erbschaftsteuer wollten die Grünen den bereits im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf inhaltlich noch ändern. Doch dazu wird es nun nicht kommen, wenn am Mittwoch verhandelt wird.

Von Cerstin gammelin, Berlin

Die Grünen werden nicht mit der Forderung nach einer grundlegenden Änderung des umstrittenen Reformgesetzes zur Erbschaftsteuer in den Vermittlungsausschuss ziehen. Das sagte Finanzexperte Thomas Gambke der SZ. Der Grund ist ein juristisches Gutachten, das die Grünen während der Sommerpause an der Universität Regensburg in Auftrag gegeben hatten. Die Juristen sollten prüfen, ob es möglich sei, den bereits im Bundeskabinett und im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform inhaltlich grundlegend zu ändern. Die Grünen wollten das mit zahlreichen Ausnahmen für Firmenerben versehene Gesetz radikal ändern - und durch eine Flat Tax ersetzen. Der nominale Steuersatz solle für alle Erben einheitlich auf 15 Prozent sinken.

Dazu wird es nun nicht kommen, weil die Juristen abraten. Das zentrale Problem sei, "dass die alternative Möglichkeit einer Flat Tax nicht ausreichend zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht worden ist", schreiben die Juristen in einer Stellungnahme. Der Vermittlungsausschuss könne nur Alternativen vorschlagen, die als Stellungnahmen oder Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden seien. "Würde der Vermittlungsausschuss dennoch eine Flat Tax vorschlagen und der Bundesrat anschließend dieses Gesetz annehmen, läge ein formell verfassungswidriges Erbschaftsteuergesetz vor."

Damit dürfte es bei kosmetischen Änderungen der bisherigen Paragrafen bleiben. Am Mittwoch sollen die Gespräche zwischen Bund und Ländern um die Reform der Erbschaftsteuer fortgesetzt werden. Die Unterhändler haben bis Ende September Zeit, sich zu einigen. Ob das gelingt, ist offen. Der Streit über die Erbschaftsteuer zieht sich über Jahre hin. Das Bundesverfassungsgericht hatte bis Ende Juni wegen der Ungleichbehandlung von Erben eine Neuregelung vom Gesetzgeber verlangt. Union und SPD verständigten sich, vor allem wegen der Forderungen der CSU nach Ausnahmen für Firmenerben, erst kurz nach Auslaufen dieser Frist. Der Bundestag billigte den Gesetzentwurf. Die Länder kritisierten jedoch, nicht eingebunden gewesen zu sein - und riefen Anfang Juli den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.

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