Neue Studie:Rückfallrisiko für Sexualtäter extrem hoch

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Der mutmaßliche Mörder von Mitja war ein Wiederholungstäter. Laut Forschern der Berliner Charité werden 80 Prozent der pädophilen Männer rückfällig. Ein Grund: Die Männer werden falsch begutachtet.

Nach Einschätzung des Sexualwissenschaftlers Klaus Michael Beier ist das Rückfallrisiko für Sexualstraftäter extrem hoch. Der Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin am Berliner Universitätsklinikum Charité hat bei einer groß angelegten Studie festgestellt, dass vier Fünftel der hauptsächlich pädophil veranlagten Männer rückfällig würden.

Der Professor hält daher die Begutachtung von Sexualstraftätern in Deutschland für unzureichend. "Man würde sich schon wünschen, dass man genau weiß, welche Gefahr von den justizbekannten Tätern ausgeht", sagte Beier der Wochenzeitung Die Zeit.

Vorbild Niederlande

Es würden jedoch nur "maximal 10 bis 15 Prozent aller Sexualstraftäter" überhaupt begutachtet, und das nach sehr unterschiedlichen Standards. So sei den Gerichten überlassen, ob sie einen Gutachter hinzuzögen oder nicht. Andere Länder wie etwa die Niederlande würden alle Sexualstraftäter diagnostisch erfassen.

An der Berliner Charité findet seit zwei Jahren ein weltweit einmaliges Forschungsprojekts statt. Das Universitätsklinikum bietet 180 Männern, die befürchten, Kindern gefährlich zu werden, eine freiwillige, Sexualtherapie an. Die Behandlung ist freiwillig, anonym und kostenlos.

Mutmaßlicher Mörder im Fall Mitja war vorbestraft

Vor wenigen Tagen hatte der Mord an dem neunjährigen Mitja eine Debatte über die so genannte Führungsaufsicht ausgelöst. Seit 1975 können Straftäter, deren Rückfallrisiko als groß eingeschätzt wird, nach dem Verbüßen ihrer Haft unter Aufsicht gestellt werden. Diese ist bisher aber auf maximal fünf Jahre begrenzt.

Im Fall des mutmaßlichen Mörders von Mitja, Uwe K., war diese Frist abgelaufen. Justizministerin Brigitte Zypries hatte sich dafür ausgesprochen, die "Rückfallkriminalität entschlossen zu bekämpfen".

So es künftig möglich sein, die Führungsaufsicht länger als fünf Jahre zu verhängen, wenn der ehemalige Häftling beharrlich Weisungen verweigert. Die Höchststrafe für Verstöße gegen die Aufsicht soll von einem auf drei Jahre angehoben werden. Außerdem soll laut Zypries künftig ein strafbewehrtes Kontaktverbot zu Kindern oder Opfern verhängt werden können.

Derzeit kann im Rahmen der Führungsaufsicht nur der Besuch bestimmter Orte wie Kindergärten, Schulen oder der Arbeits- und Wohnbereiche des Opfers bestraft werden. Außerhalb dieser Orte ist es unmöglich, den Kontakt zu Kindern oder Opfern zu ahnden. Uwe K. hatte Mitja vor der Tat offenbar in einer Straßenbahn angesprochen. Der 43-Jährige ist ein pädophiler Wiederholungstäter. Er wurde bereits fünf Mal wegen Kindsmissbrauchs oder Vergewaltigung verurteilt.

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