Der Bundestag wird dann zu mitternächtlicher und späterer Stunde nur noch durch seinen Präsidenten repräsentiert, der mit müder Stimme den Tagesordnungspunkt aufruft und die zu Protokoll gegebenen Reden registriert. Das Parlament verwandelt sich in eine Reden-Abwurfstelle samt Registratur. Der Clou: Die nun ganz offizielle Einführung von "Reden zu Protokoll" erfolgte durch Reden, die "zu Protokoll" gegeben wurden.
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52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt
In der vergangenen Nacht sind 43 Tagesordnungspunkte auf diese Weise parlamentarisch "erledigt" worden. Dafür vorgesehen waren 35 Minuten. Das ergab, so errechnete süffisant der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, 52 Sekunden Beratung pro Tagesordnungspunkt: "Wenn das keine Leistung ist!"
Soeben hat das Verfassungsgericht dem Bundestag in EU-Angelegenheiten sehr viel mehr Macht gegeben als bisher. Gleichzeitig entmachtet dieser Bundestag sich selbst - weil die Zeit drängt, weil Restanten abzuarbeiten sind, weil keine neuen Sitzungstage anberaumt werden sollen, die ja mit Ferien, Parteitagen oder Wahlkampfterminen kollidieren könnten.
Es geht den Fraktionsgeschäftsführern der Regierungsparteien um die Erledigung des politischen Programms; und ihre Kollegen von den kleineren Oppositionsfraktionen neigen angesichts der Mehrheitsverhältnisse dazu, sich auf alle Kompromisse einzulassen, um mit ihren eigenen Projekten nicht immer an das Ende der Tagesordnung zu rutschen.
Wer debattieren will, steht allein im Sitzungssaal
Diese Geschäftsführer sind die Mechaniker der Macht. Von ihnen geht zwar selten eine politische Idee aus, aber sie entscheiden über die Tagesordnungen, bevor der Ältestenrat sie abnickt. Sie entscheiden darüber, für welche Punkte es ordentliche Beratungszeiten gibt oder nur lächerliche fünf Minuten - oder gar keine, weil nur "zu Protokoll" gegeben wird. Ein altgedienter Parlamentarier sagt von den Fraktionsgeschäftsführern: "Sie missachten die Kraft des gesprochenen Worts, weil sie diese selbst nicht besitzen."
Natürlich kann ein Redner darauf beharren, dass er bei seiner Rede am Pult stehen darf. Er ist dann freilich ganz mit sich allein, die anderen Diskutanten sind schon längst anderswo, sie haben nicht nur ihre Reden, sondern womöglich auch sich selbst schon niedergelegt.
Der Grüne Matthias Berninger hat, bevor er nach zwölf Jahren im Bundestag sein Amt als Abgeordneter aufgab und in die Wirtschaft ging, in der Sitzung vom 26. Oktober 2006 erklärt: "Ich spare mir und dem Rest des Parlaments die Farce, allein zu reden; ohne Kenntnis der Argumente der anderen Kolleginnen und Kollegen wird von einer Debatte nicht die Rede sein können."
Das Parlament wird zum Dormitorium
Wird die fehlende Beratung im Plenum durch die Beratung in den Ausschüssen ersetzt? Derzeit nicht. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Der Bundestag muss aber, laut Grundgesetz, öffentlich verhandeln. Wenn die Sitzung im Plenum nicht mehr als öffentlich bezeichnet werden kann, müsste künftig zumindest die Ausschussberatung öffentlich gemacht werden.
Ist ein Gesetz, das in aller Heimlichkeit, mitten in der Nacht und nur zu Protokoll verabschiedet wird, verfassungswidrig? Laut Verfassungsgericht ist ein Gesetz auch nach fehlerhafter Beratung gültig, wenn der Bundespräsident es ausfertigt. Er wird sich weigern müssen, nicht beratene Gesetze auszufertigen. Ansonsten kriegt der unselige Staatsrechtler Carl Schmitt, der Kronjurist des Dritten Reiches, noch spät recht; er hat einst dem Parlament den Wegfall seiner ideellen Voraussetzungen attestiert: "Die Diskussion entfällt", "die Öffentlichkeit entfällt".
Wie soll ein Parlament genannt werden, das eigentlich kein Parlament mehr ist: Monumentum? Das heißt Grabmal. Dormitorium? Dormitare heißt einschlafen. Vielleicht sollte man das Wort Martyrium gebrauchen: Es ist nämlich eine Qual, feststellen zu müssen, wie das Parlament sich selbst erledigt.
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(SZ vom 03.07.2009/luw/dmo)
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