Neu im Gesetzbuch:Toben, fesseln, fahren

Neu im Gesetzbuch: Lärmen auf Sportplätzen für Kinder künftig erlaubt.

Lärmen auf Sportplätzen für Kinder künftig erlaubt.

(Foto: Matthias Hiekel/dpa)

Der Bundesrat beschließt zahlreiche Gesetze und Initiativen. Beispielsweise zum Kinderlärm auf Sportplätzen, zu Fußfesseln für gefährliche Islamisten, zum Mutterschutz für Schüler und Studenten sowie zu selbstfahrenden Autos.

Auch auf Sportplätzen sollen Kinder so laut wie auf Spielplätzen toben dürfen: Das fordert der Bundesrat in einem am Freitag beschlossenen Gesetzentwurf. Demnach will die Länderkammer von Kindern genutzte innerstädtische Sportanlagen lärmschutzrechtlich mit Kinderspielplätzen oder Kitas gleichstellen. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gilt Kinderlärm, der von Kindertagesstätten oder Spielplätzen ausgeht, in der Regel nicht als "schädliche Umwelteinwirkung". Klagen von Anwohnern gegen Lärm haben daher geringere Erfolgsaussichten. Diese Regelung gilt bisher aber nicht für Sportanlagen. Diese Ungleichbehandlung zwischen Kinderspielplätzen und Sportanlagen halten die Bundesländer nicht für gerechtfertigt. Die Bundesländer wollen damit auch Bewegung und Sport von Kindern fördern.

Fußfessel

Gefährlichen Islamisten kann künftig zur besseren Überwachung eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Das sieht die nun angenommene Novelle des BKA-Gesetzes vor. Demnach darf das Bundeskriminalamt (BKA) potenzielle Gefährder zum Tragen des Ortungsgerätes verpflichten. Diesen Verdächtigen kann verboten werden, sich von ihrem Wohnort zu entfernen. Allerdings ist das BKA nur befugt, eine Fußfessel anzuordnen, wenn für die Person keine Landespolizei zuständig ist. Die Überwachung der meisten der über 500 bekannten Gefährder unterliegt derzeit dem Landesrecht. Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember.

Mutterschutz

Künftig können auch Schülerinnen und Studentinnen die Regelung zum Mutterschutz in Anspruch nehmen. Es gilt also auch für sie eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, und das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Zudem können Frauen auf eigenen Wunsch auch länger bis zur Geburt arbeiten. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, falls die Betroffene das möchte.

Selbstfahrendes Auto

Computer dürfen in Autos auf deutschen Straßen künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer eingreifen können. Die Systeme müssen demnach jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein. Für Nachweise in Zweifelsfällen müssen automatisierte Fahrzeuge einen Datenspeicher haben - ähnlich der Blackbox bei Flugzeugen. Die Computersysteme müssen Fahrer auch "mit ausreichender Zeitreserve" durch ein Ton- oder Lichtsignal auffordern, wieder selbst zu fahren.

Gaffer

Zuschauer bei Verkehrsunfällen müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie Hilfe für Verletzte erschweren. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen, kündigte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius an. Mit den Gesetzesverschärfungen zog die Länderkammer die Konsequenz aus der Sensationslust von Autofahrern und Passanten, die bei schweren Unfällen das Geschehen aus nächster Nähe beobachten oder mit Smartphones aufnehmen und Rettungskräften den Weg versperren.

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