Dresden steht ein heißes Wochenende bevor: Neonazis mobilisieren für einen Aufmarsch. Zwar schützt das Grundgesetz auch diejenigen, die es gerne mit Springerstiefeln treten. Aber das Versammlungsrecht gilt für alle Bürger.
Es werden hoffentlich viele Bürger an diesem Wochenende in Dresden auf den Straßen sein, um für die Demokratie einzustehen - gegen Neonazis, die an diesem Sonntag und eine Woche später wieder einmal hier aufmarschieren wollen unter dem Vorwand, der Zerstörung Dresdens im Weltkrieg zu gedenken. Leider ist nicht ausgemacht, dass der Widerstand gegen den Auftritt der Extremisten so friedlich und erfolgreich bleibt wie vor einem Jahr. So viele Bürger waren damals auf die Straßen gegangen, dass auch die Polizei den Marsch der Rechtsextremen weder durchsetzen wollte noch konnte - und sich nun vom Verwaltungsgericht Dresden anhören muss, sie habe es rechtswidrig unterlassen, den Aufzug "durch Einsatz geeigneter polizeilicher Mittel" zu gewährleisten.
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Haben also Neonazis den Anspruch, dass der Staat, dessen Grundwerte sie beleidigen und bekämpfen, ihnen den Marschweg freiknüppelt? Wohl kaum. Zwar schützt das Grundgesetz selbstverständlich auch diejenigen, die es gerne mit Springerstiefeln treten. Auch sie haben das Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung zu äußern, sofern sie dabei nicht gegen Gesetze verstoßen.
Aber dies gilt erst recht für die Bürger, für die der Marsch der Neonazis als die Provokation wirken muss, als die er auch gedacht ist - also für alle Demokraten. Auch sie müssen sich versammeln dürfen, um ihrem Abscheu gegen den braunen Mob Ausdruck zu verleihen, und zwar genau dort, wo er marschiert, nicht bloß ein paar Kilometer weiter, jenseits der Elbe. Denn eine Demokratie muss es zwar ertragen, wenn ihre Gegner sich bemerkbar machen. Umso notwendiger aber ist der sichtbare Protest der Demokraten dagegen.
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(SZ vom 05.02.2011/hai)
Debatte über Militäreinsatz in Syrien