Nebenklage:NSU-Prozess gerät weiter ins Stocken

Nebenklage: NSU-Prozess am 05.07.2017

NSU-Prozess am 05.07.2017

(Foto: Daniel Hofer)
  • Die Angeklagten André E. und Ralf Wohlleben haben weitere Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt.
  • Das Gericht hat alle Verhandlungstermine für diese Woche abgesagt.
  • Der eigentlich für Mittwoch geplante Beginn der Plädoyers der Nebenklage verzögert sich erneut.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München gerät weiter ins Stocken. Wegen zwei neuer Befangenheitsanträge hat das Gericht die Verhandlungstage in dieser Woche abgesetzt. Damit verzögert sich erneut der Beginn der Plädoyers der Nebenklagevertreter. An diesem Mittwoch sollten die Anwälte der NSU-Opfer eigentlich mit ihren Schlussvorträgen beginnen.

Die Angeklagten André E. und Ralf Wohlleben hatten bereits in der vergangenen Woche alle Richter des Senats als befangen abgelehnt. Schon der Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag wurde gestrichen. Die Entscheidung über die ersten beiden Befangenheitsanträge steht noch aus. André E. und Wohlleben legten am Montag nun dennoch mit zwei weiteren Ablehnungsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl nach.

Die neuen Anträge von Wohlleben und E. sind nahezu wortgleich. Darin geht es nach Informationen der Süddeutschen Zeitung um die nicht öffentliche Sitzung von vergangenem Dienstag, in der das Gericht Haftbefehl gegen André E. erließ. Die Verteidiger behaupten im Namen ihrer Mandanten unter anderem, Richter Götzl habe versucht, den Verteidiger von André E. in der Sitzung "mundtot" zu machen. Verteidiger Michael Kaiser soll sich - erfolglos - darum bemüht haben, die Verlesung aller 28 Seiten des Haftbefehls zu verhindern.

André E. befindet sich seit einer Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in Untersuchungshaft. Der Senat sieht bei dem 38-Jährigen Fluchtgefahr, nachdem die Bundesanwaltschaft einen Tag zuvor eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwölf Jahren für den mutmaßlichen NSU-Helfer gefordert und Haftbefehl beantragt hatte.

E. soll das Wohnmobil gemietet haben

Die Anklagebehörde wirft André E. unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord vor. E. soll das Wohnmobil gemietet haben, mit dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Dezember 2000 nach Köln fuhren, um einen Bombenanschlag in einem iranischen Geschäft in der Probsteigasse zu verüben. Mashia M., die damals 19-jährige Tochter des Ladenbesitzers, wurde durch den Sprengsatz schwer verletzt. Ihre Anwältin, Edith Lunnebach, soll als erste Vertreterin der Nebenklage im NSU-Prozess plädieren.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte am Ende des Plädoyers auch zwölf Jahre Gefängnis für Wohlleben gefordert. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 42-Jährige Beihilfe zum Mord in neun Fällen geleistet hat. Wohlleben soll dabei geholfen haben, den mutmaßlichen NSU-Terroristen die Česká-Pistole zu beschaffen, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Migranten ermordeten.

Anders als André E. ist Wohlleben seit sechs Jahren in Untersuchungshaft. Seinen ersten Ablehnungsantrag gegen alle Richter des Senats hatte Wohlleben nach Informationen der SZ damit begründet, das Gericht sei dem Antrag auf Haftbefehl gegen André E. deshalb gefolgt, weil andernfalls auch Wohlleben aus der Haft hätte entlassen werden müssen.

Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders bestätigte der SZ, dass Wohlleben zwei Ablehnungsanträge gestellt hat. Zu den Inhalten wollte sie sich nicht äußern. André E.s Verteidiger Kaiser war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der NSU-Prozess soll nun am Dienstag kommender Woche fortgesetzt werden.

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