Von Peter Blechschmidt

Bundestagspräsident Lammert fordert den ehemaligen Innenminister Otto Schily auf, seine Nebeneinkünfte offenzulegen - der weigert sich jedoch weiterhin.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) besteht darauf, dass der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) seine Nebeneinkünfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angibt. Die Begründung, mit der Schily dies bisher ablehne, sei nicht nachvollziehbar, schrieb der Parlamentspräsident diese Woche an Schily.

Otto Schily: Der Ex-Innenminister weigert sich, seine Nebeneinkünfte als Anwalt zu veröffentlichen. Das widerspreche der anwaltlichen Schweigepflicht. (© Foto: dpa)

Anzeige

Dieser hatte vor zwei Wochen in einem Brief an Lammert eine Offenlegung seiner Mandate abgelehnt, weil er damit gegen seine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit verstoßen würde.

Nach den Verhaltensregeln des Bundestags müssen Abgeordnete Nebeneinkünfte angeben, und zwar für jede einzelne Einkommensquelle. Damit soll transparent werden, ob das Abstimmungsverhalten eines Parlamentariers möglicherweise von finanziellen Abhängigkeiten bestimmt wird.

Die Einkünfte werden in anonymisierter und pauschalierter Form im amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Dabei gibt es drei Einkommensstufen: Stufe 1 erfasst Einkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro monatlich, Stufe 2 gilt für Einkünfte bis 7000 und Stufe 3 für Einkünfte von mehr als 7000 Euro.

Die Klage mehrerer Abgeordneter gegen diese Regelung scheiterte im Sommer 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Pflicht zur Angabe der Nebeneinkünfte ist somit geltendes Recht.

Unter Verweis darauf bat Lammert im Oktober Schily um Aufklärung, als in den Medien berichtet wurde, Schily habe für die Beratung des Siemens-Konzerns zwischen März und September dieses Jahres 140.000 Euro erhalten. In seiner Erwiderung berief sich Schily auf seine Schweigepflicht.

Zugleich verwies der Ex-Innenminister darauf, dass er dem Bundestagspräsidenten im Juli mitgeteilt habe, "dass die Gesamtumsätze meiner Anwaltskanzlei in die sogenannte Einkommensstufe 3 einzuordnen sind".

Damit aber gibt sich Lammert nicht zufrieden. Seine Rechtsexperten betonen, dass die Verhaltensregeln die Angabe über Einkünfte "bezogen auf jeden einzelnen veröffentlichten Sachverhalt" verlangen. Ein Abgeordneter, der wie Schily als Rechtsanwalt tätig ist, müsse jedes Mandat mit der entsprechenden Einstufung des Einkommens aufführen, wie dies etwa die bayerische SPD-Abgeordnete Anette Kramme tut, die - durchnummeriert - 108 einzelne Mandate angibt.

Ein Sprecher Lammerts bestätigte am Donnerstag, dass das neuerliche Schreiben des Bundestagspräsidenten die Einleitung eines förmlichen Verfahrens nach Paragraph 8 der Verhaltensregeln darstelle. Danach leitet der Präsident eine Prüfung ein, wenn "Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass ein Mitglied des Bundestags seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, so kann das Bundestagspräsidium ein Ordnungsgeld verhängen, das je nach Schwere des Einzelfalls bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung von derzeit etwa 84.000 Euro ausmachen kann.

Schily sagte am Donnerstag auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, er habe den Brief Lammerts noch nicht lesen können. "Wenn aber der Bundestagspräsident mir abverlangt, ich solle einzelne Mandate nennen, dann werde ich das nicht tun." Seine anwaltliche Schweigepflicht könne auch durch das Gesetz zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften nicht aufgehoben werden.

Leser empfehlen 

(SZ vom 9.11.2007)