Interview: Gökalp Babayigit

Aus der veröffentlichten Liste gehen interessante Informationen über die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten hervor. Doch Jochen Bäumel von Transparency International glaubt nicht, dass die Liste vollständig ist - und alle Parlamentarier ehrlich waren.

sueddeutsche.de: Das Verfassungsgericht hat die Klage von neun Parlamentariern abgewiesen: Die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten sind nun frei für jedermann unter www.bundestag.de einsehbar. Was ist von dieser Liste zu halten?

Jochen Bäumel

Jochen Bäumel von Transparency International - Deutschland bleibt skeptisch: Die Angaben der Abgeordneten könnten noch nicht vollständig sein. Hier müsse der Bundestagspräsident tätig werden. (© Foto: Transparency International)

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Jochen Bäumel: Zunächst sind wir froh, dass das Gericht sich so entschieden hat. Ein Blick auf die jetzt zugänglichen Nebeneinkünfte zeigt auch, dass in manchen Fällen sehr wohl Unregelmäßigkeiten bestehen.

Ich habe die Liste angesehen und mir fiel eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, aber auch Unternehmern auf, deren Angaben offensichtlich den Anforderungen des Gesetzes nicht genügen - die ihre Einkünfte also nicht pflichtgemäß angaben.

Ich kann mir bei einigen schlichtweg nicht vorstellen, dass sie Einkünfte unter tausend Euro haben. Erklären lässt es sich vielleicht so: Sie dachten wohl, das Bundesverfassungsgericht würde der Klage zustimmen, und machten nur vorsichtshalber unzureichende Angaben zu ihren Nebeneinkünften. Ich kann nur hoffen, dass diese Angaben bald ergänzt werden.

sueddeutsche.de: Nennen Sie uns konkrete Beispiele?

Bäumel: Ich möchte die Abgeordneten nicht öffentlich an den Pranger stellen. Jeder kann sich die Liste anschauen und wird sich dann zwangsläufig die Frage stellen: Kann das sein - oder kann das nicht sein? Allerdings gibt es für den Fall, dass die Angaben nicht korrekt und unvollständig sind, natürlich Sanktionsmöglichkeiten. In den Ausführungsbestimmungen ist vermerkt, dass der Präsident (der Bundestagspräsident Norbert Lammert, d. Red.) tätig werden muss, sollte es Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung geben. Und diese Anhaltspunkte gibt es, das kann jeder sehen.

sueddeutsche.de: Es gab aber auch Kritik an der Regelung. Zu unklar sei, welche Nebeneinkünfte auf welche Weise offengelegt werden müssten. Ist diese Kritik berechtigt?

Bäumel: Weil das jetzt bestehende System ein Kompromiss ist, kann man daran natürlich Kritik üben. Wir hatten ursprünglich genaue, ganz konkrete Angaben gefordert, wie sie in den Niederlanden vorgelegt werden müssen. Das war nicht möglich in Deutschland. Doch wir sind zufrieden und unterstützen die Regelung, die wir hierzulande erreicht haben. Ein bisschen mehr Klarheit und Transparenz ist damit sicherlich schon gewonnen. Das ist der erste Schritt - er ist zwar nicht perfekt, aber ein Schritt in die richtige Richtung.

sueddeutsche.de: Ist der pauschalen Verurteilung der Parlamentarier nun nicht Tür und Tor geöffnet?

Bäumel: Das kann ich nicht nachvollziehen. Alle Einkünfte werden in drei Stufen angegeben. Es wird angegeben, wo diese verdient werden und wie die Abgeordneten zu ihnen kommen. Jeder kann das nachlesen. Ein Pauschalverdacht ist überhaupt nicht gerechtfertigt. Dass dieser überhaupt im Raume steht, liegt an der mangelhaften Umsetzung der Regelung.

sueddeutsche.de: Werden sich jene Parlamentarier mit zahlreichen Nebeneinkünften in Zukunft wegen der Pflicht zur Offenlegung - von der Politik abwenden?

Bäumel: Ich glaube nicht. Diesen Pseudo-Nachteil, der den Freiberuflern unter den Abgeordneten durch die Offenlegung entstehen soll, kann ich nicht erkennen. Auch die Äußerungen aus dem Bundesverfassungsgericht sprechen diese Sprache: Die Nachteile, die man eventuell konstruieren könnte, ließen sich leicht aufwiegen mit den Vorteilen, die beispielsweise die Anwälte davon haben, dass sie zugleich auch Abgeordnete sind.

Jochen Bäumel ist Mitglied des Vorstands von Transparency International - Deutschland.

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(sueddeutsche.de)