Nazi bei der Polizei:Gesinnung auf der Haut

Mehr als bloße Dekoration: Ein Polizist hatte mehrere Nazi-Symbole tätowiert. Vor zehn Jahren wurde er deshalb vom Dienst suspendiert. Erst jetzt hat ein Gericht in dritter Instanz seine Entlassung vom Beamtendienst bestätigt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Fotos mit Hitlergruß und Hakenkreuzflagge, Tattoos mit rechtsextremen Symbolen - eigentlich konnte man sich ein ziemlich klar umrissenes Bild davon machen, in welchem Verhältnis ein Berliner Polizeikommissar zu den Werten des Grundgesetzes stand. Bereits vor zehn Jahren hatte das Land Berlin den Beamten vorerst suspendiert, seither betreibt es seine endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - zunächst mit überraschenden Hindernissen. Weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht in Berlin hielten die disziplinarrechtlichen Vorwürfe für berechtigt und gaben dem Mann recht. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die zehnjährige Hängepartie beendet. Der Polizist muss aus dem Amt entfernt werden. Sein durch die Tätowierungen dokumentiertes Bekenntnis sei "als grundsätzliche und dauerhafte Abkehr von den Prinzipien der Verfassungsordnung zu werten", entschied das Gericht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: