Für die rund 180.000 langjährig geduldeten Ausländer in Deutschland ist eine Lösung gefunden worden. Sie dürfen bleiben, wenn sie eine Arbeit haben, bekommen aber bis dahin nicht die vollen Sozialleistungen.

Der jahrelange Streit über ein Bleiberecht für geduldete Ausländer ist beendet. In einer Spitzenrunde einigten sich Union und SPD in der Nacht auf einen Kompromiss, der Zehntausenden abgelehnten Asylbewerbern eine Aufenthaltserlaubnis verschaffen könnte. Der Gesetzentwurf soll noch vor Ostern vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Bundesinnenminister Schäuble hat am Kompromiss mitgewirkt (© Foto: Reuters)

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Einfache deutsche Sprachkenntnisse nötig

Die Parteispitzen einigten sich darauf, den Ausländern ein Bleiberecht zu gewähren, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben und bis spätestens Ende 2009 eine Arbeit haben. Außerdem müssen sie einfache deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Die Weigerung, an Integrationskursen teilzunehmen, kann künftig sanktioniert werden. Ehegatten dürfen nachziehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.

CSU setzte Forderungen weitgehend durch

Umstritten war bis zuletzt der Umfang der Sozialleistungen für Ausländer. Der Kompromiss wird nun weitgehend den Forderungen der CSU gerecht. Bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhalten die Ausländer kein Elterngeld. Den Ländern wird freigestellt, ob sie nur Sachleistungen statt Sozialhilfe gewähren. Damit werde sicher gestellt, dass es keine Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme geben werde, hieß es aus Unionskreisen. Unionspolitiker betonten nach der Sitzung zudem, dass es mit der Einigung nur eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" bis 2009 gebe.

Mit der Einigung machten Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Vizekanzler Franz Müntefering und CSU-Chef Edmund Stoiber den Weg für eine umfassende Überarbeitung des Zuwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2005 frei.

Über das Bleiberecht für die etwa 180.000 geduldeten Ausländer in Deutschland wird bereits seit Jahren diskutiert. Trotz einer Grundsatzeinigung der Innenminister von Bund und Ländern im vergangenen Herbst und einer Verständigung in der Koalition auf Expertenebene konnte das Thema bisher nicht abschließend geklärt werden.

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(dpa/AP)