Nach Urteil zu Sorgerecht:Ministerin kündigt Gesetzesänderung an

Berlin reagiert: Nach der Rüge aus Straßburg stellt die Regierung eine Reform des Kindschaftsrechts in Aussicht.

S. Höll, H. Prantl und H. Kerscher

Ledige Väter sollen mehr Rechte beim Umgang mit ihren Kindern erhalten. Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellten das Justizministerium sowie die Fraktionen von Union und SPD am Donnerstag eine Reform des Kindschaftsrechts in Aussicht. Die Richter in Straßburg gaben einem Mann aus Köln recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein gemeinsames Sorgerecht für seine 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Sie urteilten, die Bundesregierung und die deutschen Gerichte verstießen gegen europäische Regelungen.

Nach Urteil zu Sorgerecht: Die Richter in Straßburg haben entschieden: Die deutschen Sorgerechts-Bestimmungen verstoßen gegen europäische Regelungen.

Die Richter in Straßburg haben entschieden: Die deutschen Sorgerechts-Bestimmungen verstoßen gegen europäische Regelungen.

(Foto: Foto: dpa)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. Die Anliegen lediger Väter seien "stärker zu berücksichtigen". Es gebe viele Väter von nichtehelichen Kindern, "die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen".

Die Justizministerin sagte, sie wolle noch das Ergebnis einer Studie über die bisherige Praxis beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder abwarten. Deren Eltern erhalten derzeit nur ein gemeinsames Recht, falls die Mutter zustimmt. Klagen von Vätern vor deutschen Gerichten werden mangels Rechtsgrundlage deshalb stets abgewiesen.

Interessenverbände von Vätern fordern seit längerem ein automatisches gemeinsames Sorgerecht auch für Eltern ohne Trauschein. Dies stößt jedoch in der Bundesregierung und im Parlament auf Vorbehalte: Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können. Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU): "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will." Der für Recht zuständige SPD-Vizefraktionschef Olaf Scholz sagte der SZ: "Wo Liebe und Zuneigung vorhanden sind und Verantwortung übernommen wird, sollte es selbstverständlich sein, dass auch der Vater das Sorgerecht erhalten kann." Konflikte der Eltern dürften nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.

Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die deutsche Rechtspraxis gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Familienleben der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstößt. Ledigen Vätern dürfe die Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht nicht generell verweigert werden - sondern es müsse im Einzelfall eine gerichtliche Prüfung gewährt werden (Az: 22028/04).Die Tochter des Klägers aus Köln hatte ihre ersten drei Lebensjahre bei den Eltern verbracht, nach deren Trennung weitere drei Jahre beim Vater. Dann zog das Mädchen zur Mutter, hatte aber regelmäßigen Kontakt zum Vater.

Dieser wollte später ein gemeinsames Sorgerecht, die Mutter legte ein Veto ein. Vom Amtsgericht Köln bis zum Bundesverfassungsgericht lehnten alle Gerichte das Begehren des Mannes ab. Karlsruhe hatte im Januar 2003 in einem Leiturteil entschieden, dass ledige Väter das Sorgerecht nicht erzwingen könnten. Die Richter in Straßburg befanden hingegen, dass sich der Kläger regelmäßig um sein Kind gekümmert habe.

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