Berlin reagiert: Nach der Rüge aus Straßburg stellt die Regierung eine Reform des Kindschaftsrechts in Aussicht.
Ledige Väter sollen mehr Rechte beim Umgang mit ihren Kindern erhalten. Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellten das Justizministerium sowie die Fraktionen von Union und SPD am Donnerstag eine Reform des Kindschaftsrechts in Aussicht. Die Richter in Straßburg gaben einem Mann aus Köln recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein gemeinsames Sorgerecht für seine 14 Jahre alte Tochter kämpfte. Sie urteilten, die Bundesregierung und die deutschen Gerichte verstießen gegen europäische Regelungen.
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Die Richter in Straßburg haben entschieden: Die deutschen Sorgerechts-Bestimmungen verstoßen gegen europäische Regelungen. (© Foto: dpa)
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung einen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode an. Die Anliegen lediger Väter seien "stärker zu berücksichtigen". Es gebe viele Väter von nichtehelichen Kindern, "die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen".
Die Justizministerin sagte, sie wolle noch das Ergebnis einer Studie über die bisherige Praxis beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder abwarten. Deren Eltern erhalten derzeit nur ein gemeinsames Recht, falls die Mutter zustimmt. Klagen von Vätern vor deutschen Gerichten werden mangels Rechtsgrundlage deshalb stets abgewiesen.
Interessenverbände von Vätern fordern seit längerem ein automatisches gemeinsames Sorgerecht auch für Eltern ohne Trauschein. Dies stößt jedoch in der Bundesregierung und im Parlament auf Vorbehalte: Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können. Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU): "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will." Der für Recht zuständige SPD-Vizefraktionschef Olaf Scholz sagte der SZ: "Wo Liebe und Zuneigung vorhanden sind und Verantwortung übernommen wird, sollte es selbstverständlich sein, dass auch der Vater das Sorgerecht erhalten kann." Konflikte der Eltern dürften nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
Die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die deutsche Rechtspraxis gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Familienleben der Europäischen Konvention für Menschenrechte verstößt. Ledigen Vätern dürfe die Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht nicht generell verweigert werden - sondern es müsse im Einzelfall eine gerichtliche Prüfung gewährt werden (Az: 22028/04).Die Tochter des Klägers aus Köln hatte ihre ersten drei Lebensjahre bei den Eltern verbracht, nach deren Trennung weitere drei Jahre beim Vater. Dann zog das Mädchen zur Mutter, hatte aber regelmäßigen Kontakt zum Vater.
Dieser wollte später ein gemeinsames Sorgerecht, die Mutter legte ein Veto ein. Vom Amtsgericht Köln bis zum Bundesverfassungsgericht lehnten alle Gerichte das Begehren des Mannes ab. Karlsruhe hatte im Januar 2003 in einem Leiturteil entschieden, dass ledige Väter das Sorgerecht nicht erzwingen könnten. Die Richter in Straßburg befanden hingegen, dass sich der Kläger regelmäßig um sein Kind gekümmert habe.
(SZ vom 04.12.2009/dmo)
Kapitalabzug aus Südeuropa
..genau " Nachdenken "ist von denen gefordert die diesen Schlamassel zu verantworten haben. Nur werden viele derjenigen nicht mehr im Amt sein und sich geflissentlich heraushalten.. wie immer wenn es an's Eingemachte geht ! Wen interessiert den in diesen diversen Kreisen denn wirklich schon sein Gerede von gestern!
Es sollte eine ehrliche Diskussion darüber stattfinden, warum es so weit kommen konnte Väter von der Erziehung und Sorgfaltspflicht ihren leiblichen Kindern gegenüber zu diskreditieren und auszugrenzen !!!
Wir sollten darüber reden, ehrlich und ohne Wenn und Aber..
Denn Menschenrechte sind elementare Rechte aller!!..das wird in Deutschland oft vergessen!!
Männer und Frauen sind verschieden, ok. Aber von dieser "besonderen Nähe" kann eigentlich nur jemand reden, der beide Formen der Elternliebe - so sie sich überhaupt unterscheiden - objektiv gegeneinander stellen kann. Können Sie das? Wissen Sie, wie das andere Geschlecht fühlt? Ich wage es zu bezweifeln. Sollten Sie die körperliche Nähe infolge der Schwangerschaft meinen, dann bitte, aber das gibt sich verdammt schnell wieder, wird durch gemeinsames Sorgerecht nicht tangiert und wäre als Entscheidungskriterium für den Rest des Lebens auch brutal überbewertet.
Machen Sie sich bitte eins klar: Elternliebe - egal ob mütterliche oder väterliche - drückt sich (unter Anderem) durch den Anspruch an sich selbst aus, der ultimative Rückhalt des Kindes zu sein, der Mensch, der immer noch da ist, wenn alle Anderen es im Stich gelassen haben. Nach einer Trennung (und dem im Zweifel auf beiden Seiten vorkommenden Gefühl, selbst in irgend einer Form im Stich gelassen worden zu sein) glaubt natürlich jeder Träger einer solchen Liebe, der andere Teil könne nie so bedingungslos zu dem Kind stehen wie er/sie selbst. Das aber ist eine höchst subjektive Empfindung, keine Regel.
Und dann war da noch die Theorie, die die "besondere Nähe" als psychische Abhängigkeit der Mutter vom Kind definiert, die die Natur der Frau eingepflanzt haben soll. Die aber dürfte ja wohl nach Ihrer eigenen, gnadenlosen Kindeswohl-Logik auch ziemlich egal sein...
Im übrigen könnte man mit solchen Theorien alle möglichen Diskriminierungen begründen, gegen die die Frauen seit Jahrzehnten leidenschaftlich (und erfolgreich) ankämpfen. Ich wiederhole also nochmal meine Mahnung, nicht der Versuchung des Rosinenpickens bei den Geschlechterklischees zu erliegen.
Ja, davon gehe ich aus. Es gibt diese besondere Nähe zwischen Kind und Mutter - zumindest in der frühesten Lebensphase. Das bedeutet nicht, dass dieser Umstand zu einer Diskriminierung führen darf. Wenn aber drei Personen von der Problematik betroffen sind, von denen zwei streiten, während die Interessen des Dritten dabei auf der Strecke bleiben, muss man sich überlegen, ob diese klitzekleine Prädisposition der Mutter ein höheres Gewicht besitzt, als die Rechte des Vaters auf Gleichbehandlung. Immerhin reden wir ja nicht über die vielen Fälle, in denen Mutter und Vater gute Lösungen finden, sondern über Fälle, die das Potential in sich tragen, auf dem Rücken der Kinder ausgetragen zu werden. Wen interessieren da schon die Befindlichkeiten eines verstoßenen Vaters? Ihn selbst im besten Fall am wenigsten.
... das entspräche eher der tatsächlichen Notwendigkeit und würde nicht so sehr als Privileg verstanden, worum man sich natürlich in Machtkämpfe verrennen kann.
Ansonsten ist das, was der EUG entschieden hat, überfällig so logisch wie nur irgendwas.
Entspricht halt nicht der hierzulande grassierenden feministischen Logik, aber das ist ja das eigentlich wichtige an diesem Urteil, die Enttarnung unserer völlig fehlgeleiteten Gleichstellungspolitik.
Um nicht missverstanden zu werden. Ich bin nicht gegen Gleichberechtigung, aber gegen feministische Verblendung. Und die fand und findet man im Justiz-, Bildungs- und Familienministerium leider in konzentrierter Form.
Wie schon in einem alten Posting geschrieben. Die Verantwortlichen dort sollten die Gelegenheit nutzen und in aller Ruhe l a n g e über dieses Urteil nachdenken (nicht reden - nachdenken - und einfach mal die ...).
Auch Sie gehen offensichtlich von einer natürlichen Prädestination der Mutter zur alleinigen Sorge im Trennungsfall aus, die als gesetzlicher Grundfall behandelt gehört, um durch die unerwünschte Anwesenheit des Vaters verursachte Unbill fpr das Kind (und rein zufällig auch für die Mutter) zu vermeiden. Genau das, die pauschale Annahme einer besseren Geeignetheit der Mutter und die Abqualifikation des Vaters zum Zahlemann, der auch mal mitspielen darf, wenn er sie nicht stört, ist der Menschenrechtsverstoß, den die Straßburger Richter verurteilt haben.
Genauso würden sie ein Gesetz verurteilen, das die Leitung einer Aktiengesellschaft im Zweifel immer dem männlichen Bewerber um den Job zuschreibt, um die Arbeitsplätze vor möglicher(!) weiblicher Führungsunfähigkeit zu schützen. Dieses sexistische Klischee würde es aber natürlich nicht mehr in deutsche Gesetzbücher schaffen, obwohl sich wahrscheinlich nachweisen ließe, dass es ganz viele Beispiele für weibliche Unfähigkeit bei der Unternehmensführung gibt (natürlich auch für männliche, aber davon muss man ja nicht reden...).
Das es überkommene Rollenvorstellungen gibt und viele Menschen diese auch noch leben, sollte nicht dazu verführen, sie nur dann in Frage zu stellen, wenn es einem in den Kram passt.
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