Nach Urteil über Adoptionsrecht:Voßkuhle kontert Seehofer-Kritik

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Was darf das Bundesverfassungsgericht? Über diese Frage ist ein offener Streit zwischen Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Politikern der Union entbrannt. CSU-Chef Seehofer wirft dem Gericht vor, seine Kompetenzen zu überschreiten. Voßkuhles Gegenschlag folgt prompt.

Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle bei einer Prozesseröffnung im November 2012: Zwischen ihm und mehreren Unions-Politikern ist ein Streit entbrannt. (Foto: dpa)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern auszuweiten, ist ein Streit zwischen der Union und dem Gericht entbrannt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) warf dem Gericht in der ZDF-Sendung "Berlin Direkt" vor, durch Ankündigung und Kommentierung von Entscheidungen seine Rolle zu überschreiten. "Mir erfolgt da eine zu starke Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichts, durch Öffentlichkeitsarbeit den politischen Prozess zu begleiten."

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte am 20. Februar in Karlsruhe angekündigt, die Klage zum Ehegattensplitting, das Eheleuten im Gegensatz zu homosexuellen Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft steuerliche Vorteile gewährt, könne noch im ersten Halbjahr 2013 entschieden werden. Der Unmut in den Unionsparteien richtet sich laut ZDF aber auch gegen den Inhalt der Entscheidungen zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften wie zuletzt bei der Adoption.

"Das Bundesverfassungsgericht muss sich gefallen lassen, dass man sich mit den Urteilen politisch auseinandersetzt", sagte Seehofer dem ZDF. "Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, aber ein Urteil, das aus meiner Sicht die gesellschaftliche Notwendigkeit und Realität nicht richtig wiedergibt, muss auch diskutiert werden in Deutschland. Das wollen wir in den nächsten Wochen und Monaten, und das verletzt nicht den Respekt vor dem Gericht." Die gesellschaftspolitischen Grundentscheidungen seien von Bundestag und Bundesrat, nicht aber vom Bundesverfassungsgericht zu fällen.

"Es ist nicht unsere Aufgabe, das politisch zu bewerten"

Voßkuhle wies die Kritik zurück. "Ein bisschen überrascht mich die Diskussion", sagte er dem ZDF am Rande einer Veranstaltung in Berlin. "Das zentrale Gesetz ist aus dem Jahr 2001. Es gibt mittlerweile sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die in einer Linie stehen und die es zulassen, eine gewisse Prognose auch für weitere Entscheidungen zu geben." Insofern sei er "überrascht, dass diese Entscheidung jetzt ganz besonders in den Fokus gerät", fügte Voßkuhle hinzu. "Man hätte auch andere Entscheidungen vorher nehmen können und über das Thema intensiver diskutieren können. Aber so ist Politik, das müssen wir akzeptieren, es ist nicht unsere Aufgabe, das politisch zu bewerten."

Laut Spiegel hatten Unionspolitiker den Verfassungsgerichtspräsidenten zuvor bereits im Zusammenhang mit einem Presse-Hintergrundgespräch in Berlin kritisiert, bei dem Voßkuhle jüngst zum Thema "Das Verfassungsgericht als Bürgergericht" Stellung bezogen hatte. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte dazu dem Magazin: "Es ist jedenfalls ein Vorgang, den es so noch nicht gab. Ich würde mir wünschen, dass er auch einmal mit uns in den Fraktionen spricht, wenn er schon in Berlin ist und Hintergrundgespräche mit den Medien führt."

Den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zitierte der Spiegel mit den Worten: "Bekanntlich sprechen Richter durch ihre Urteile." Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte dem Bericht zufolge, das Bundesverfassungsgericht sei "eines von fünf Verfassungsorganen, aber nicht das höchste".

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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