Nachdem die Türkei den Ausnahmezustand verhängt hat, setzt die Regierung Teile der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Das berichten mehrere türkische Medien. Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus zufolge beruft sich das Land dabei auf Artikel 15 der Konvention, die die Aussetzung erlaubt, wenn "das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht" ist.
Die Maßnahme ist eine weitere Reaktion auf den gescheiterten Militärputsch in der Türkei am vergangenen Wochenende. Nach den Terroranschlägen in Paris im November hatte die französische Regierung ähnlich reagiert. Damals informierte sie den Europarat, der über die Einhaltung der Konvention wacht, dass man gemäß Artikel 15 gegen sie verstoßen werde. Zuvor hatte dies bereits die Regierung in Kiew angesichts der Ukrainekrise getan.
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Der Putsch sei "vielleicht noch nicht vorbei", sagt Präsident Erdoğan und ruft den Ausnahmezustand aus. Ein Blick in die Verfassung zeigt, was das konkret bedeuten könnte.
Die Aussetzung rechtfertigt keine Folter
Die türkische Regierung will nach eigenen Angaben den Ausnahmezustand so kurz wie möglich halten. Dies sagte Vize-Ministerpräsident Kurtulmus nach Angaben der Zeitung Hürriyet. Es werde keine Ausgangssperre geben und auch keine Einschränkung der Grundrechte. Zudem betont die Regierung, sie werde sich weiter an ihre "völkerrechtlichen Verpflichtungen" halten.
Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt deren teilweise Aussetzung nur, "soweit es die Lage unbedingt erfordert". Massive Folterungen oder eine Wiedereinführung der Todesstrafe, wie sie derzeit in der Türkei debattiert wird, dürften sich damit nicht rechtfertigen lassen.
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Die "Säuberungen" des türkischen Präsidenten Erdoğan nehmen kein Ende. Fast 70 000 Menschen wurden inzwischen entlassen oder festgenommen.
Dies bestätigte ein Sprecher des Europarats. Er betonte, das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und sonst unmenschlicher Behandlung sowie das Verbot, neue Strafen rückwirkend anzuwenden, könnten nicht eingeschränkt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könne überprüfen, ob die teilweise Aussetzung der Konvention rechtmäßig ist. Insbesondere müsse sie verhältnismäßig sein.
Welche Teile der Konvention das Land genau aussetzen will, hat es noch nicht bekannt gegeben. Der Europarat erwartet einem Sprecher zufolge noch heute den Eingang einer entsprechenden Erklärung der Türkei.